Prävention, Reha und Rente – Engagement der gesetzlichen Unfallversicherung

Prävention vor Reha vor Rente – nach diesem Grundsatz arbeitet die gesetzliche Unfallversicherung. Das bedeutet: Durch umfangreiche Investitionen in Prävention, Unfälle zu verhindern und die Gesundheit der Versicherten nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit wiederherzustellen. Dafür werden alle geeigneten Mittel eingesetzt: eine gute medizinische Versorgung sowie Leistungen zur beruflichen und sozialen Teilhabe.

Das Balkendiagramm zeigt: 338.137 Betriebsbesichtigungen, 26.572 Unfalluntersuchungen, 637.881 Beratungsanfragen, 940.960 Beanstandungen

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Bild: DGUV

Prävention

Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung beraten und überwachen die Einhaltung rechtlicher Vorgaben für die Sicherheit sowie den Gesundheitsschutz. Sie setzen ferner erforderliche Präventionsmaßnahmen im Rahmen ihres Überwachungsauftrages durch. Um die Arbeitswelt sicherer und gesünder zu machen, führen sie gezielt Qualifizierungsmaßnahmen durch. Im Jahr 2020 gab es 1,6 Mio. Teilnehmende an Erste-Hilfe-Kursen und an 26.683 Aus- und Fortbildungsveranstaltungen.
weitere Informationen:
Artikel „Prävention lohnt sich“
DGUV-Statistiken für die Praxis 2020


bilitationen für die 385.602 Maßnahmen durchgeführt wurden. Illustriert sind zwei Personen bei einer Reha-Übung.

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Bild: DGUV

Rehabilitation

Rehabilitation lohnt sich. Jeder investierte Euro deutscher Unternehmen zahlt sich 2,5-fach aus, das zeigte die Studie zum ökonomischen Nutzen beruflicher Wiedereingliederung "Return on Work Reintegration". Es handelt sich um eine Studie der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS), die unter der Federführung der DGUV erstellt wurde und an der 19 Sozialversicherungsträger aus 12 Ländern mitgewirkt haben.
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Die Grafim zeigt 746.569 Renten; aufgeteilt in: 576.033 Renten an Unfallverletzte, 72.685 Renten an Berufskranke, 59.547 Renten an Hinterbliebene (Unfälle), 38.304 Renten an Hinterbliebene (Berufskrankheiten)

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Bild: DGUV

Rente

Nicht immer sind Heilbehandlung und Reha-Maßnahmen so erfolgreich, dass die Versicherten wieder uneingeschränkt am Erwerbsleben teilnehmen können. In solchen Fällen zahlen die Unfallversicherungsträger eine Rente. Führt der Arbeitsunfall oder die Berufskrankheit zum Tod der versicherten Person, dann sichert die gesetzliche Unfallversicherung die Hinterbliebenen mit finanziellen Leistungen ab.
Geschäfts- und Rechnungsergebnisse 2020