Viele Menschen helfen Geflüchteten ehrenamtlich. Gesetzlich unfallversichert sind Helfende, die ehrenamtlich im Auftrag der Kommune tätig sind. Das heißt, diese Personen haben sich zuvor bei der Kommune gemeldet und ihre Hilfe angeboten. Ist eine private Organisation wie z. B. ein Sport- oder Musikverein im Auftrag der Kommune tätig – so sind auch deren ehrenamtlich Tätige gesetzlich unfallversichert. Wer für Hilfeleistungs- oder Wohlfahrtsorganisationen ehrenamtlich tätig ist oder ehrenamtliche Hilfe als Kirchenmitglied in Kirchengemeinden leistet, zählt ebenso zum Versichertenkreis.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die ehrenamtliche Tätigkeit selbst, aber auch den Weg dorthin und von dort zurück nach Hause. Bei einem Unfall übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die Heilbehandlung und Rehabilitation und zahlt gegebenenfalls auch eine Rente. Nicht versichert sind Aktivitäten, die Privatleute ohne Auftrag der Kommune in Eigenregie mit den Geflüchteten durchführen, beispielsweise private Ausflüge und sportliche Aktivitäten.