Das Europäische Parlament hat am 5. Juli eine Entschließung zur psychischen Gesundheit in der digitalen Arbeitswelt angenommen. Darin werden die EU-Institutionen und Mitgliedstaaten aufgefordert, Wege zu finden, um psychischen Problemen in der digitalen Welt vorzubeugen. Ziel ist, der psychischen Gesundheit den gleichen Stellenwert wie der körperlichen Gesundheit einzuräumen.
Die Pandemie hat sich bei vielen Beschäftigten negativ auf die psychische Gesundheit ausgewirkt. Um sie besser zu schützen, fordern EU-Abgeordnete nun weitreichende Maßnahmen. So etwa eine Richtlinie über Mindeststandards und -arbeitsbedingungen, damit Arbeitnehmende ihr Recht auf Nichterreichbarkeit ausüben können. Gefordert werden auch Mechanismen zur Prävention psychosozialer Störungen und zur Wiedereingliederung der Betroffenen. Zudem, so die Forderung der Abgeordneten, sollen arbeitsbedingte psychische Störungen, wie etwa Depression oder Burnouts, in die Empfehlung über die Europäische Liste der Berufskrankheiten aufgenommen werden. Angedacht ist, die Empfehlung dann in eine EU-Richtlinie umzuwandeln. Diese sollte nach Auffassung der Abgeordneten eine Mindestzahl an Berufskrankheiten sowie Mindestanforderungen für die Anerkennung und die Entschädigung der Betroffenen enthalten. Die Gesetzesinitiative würde jedoch in die Freiheit der Mitgliedstaaten zur Ausgestaltung ihrer Sozialversicherungssysteme eingreifen.
Für Menschen mit Behinderung, einschließlich derjenigen mit psychischen Gesundheitsproblemen, kann der digitale Wandel eine Chance bieten. Von den Arbeitgebern werden barrierefreie digitale Lösungen gefordert, die auch ihnen die Teilhabe am Arbeitsmarkt ermöglichen.
Um weiter für das Thema zu sensibilisieren, soll 2023 zum EU-Jahr der psychischen Gesundheit ausgerufen werden.