Die umfassende Reform der Krankenhausversorgung ist auch für Berufsgenossenschaften und Unfallkassen von entscheidender Bedeutung. Sie müssen für ihre Versicherten flächendeckende und leistungsfähige Strukturen der stationären Heilbehandlung gewährleisten. Der aktuelle Gesetzesentwurf berücksichtigt diese besonderen Anforderungen.
Die Bundesregierung plant eine umfassende Reform der Krankenhausversorgung. Mit ihr soll die Qualität der Behandlung steigen, die flächendeckende Versorgung sichergestellt und die Effizienz gesteigert werden. Um dies zu erreichen, sollen Leistungen auf spezialisierte Häuser konzentriert und deren Zulassung und Vergütung an festgelegte Strukturen und einheitliche Qualitätskriterien gekoppelt werden. „Die gesetzliche Unfallversicherung begrüßt diesen Ansatz“, erklärt Dr. Edlyn Höller, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der DGUV, zumal man bei der Versorgung nach Arbeitsunfällen bereits seit Jahrzehnten beispielgebend in der qualitätsgebundenen Spezialisierung vorangehe.
Mit ihrem Verletzungsartenverfahren hat die gesetzliche Unfallversicherung erfolgreich ein System verschiedener struktur- bzw. kompetenzabhängiger Versorgungslevel etabliert. Danach dürfen definierte Verletzungen nur von Krankenhäusern der höheren oder höchsten Kompetenzstufe behandelt werden. Innerhalb der gesetzlichen Unfallversicherung steht so für die Heilbehandlung und Rehabilitation ein Netzwerk aus 105 am Schwerstverletzungsartenverfahren und 461 am Verletzungsartenverfahren beteiligten Krankenhäusern zur Verfügung.
Die jeweiligen Anforderungen an die Krankenhäuser zur Sicherstellung der Qualität sind eng mit der maßgeblichen medizinischen Fachgesellschaft, der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU), abgestimmt. „Dieses allseits anerkannte und geschätzte System zahlt auf ein wesentliches mit der Reform angestrebtes Ziel ein: Konzentration auf weniger, dafür aber für die Versorgung besonders geeignete Kliniken“, erläutert Höller. „Mit der Einführung der Leistungsgruppe ‚Spezielle Traumatologie‘ und den dort formulierten Qualitätskriterien wird den besonderen Anforderungen bei der Versorgung Schwerverletzter Rechnung getragen. Gleichzeitig werden den BG Kliniken die entsprechenden Leistungsgruppen zugewiesen, für welche die Unfallversicherungsträger aufgrund des gesetzlichen Auftrages Ressourcen bereitstellen. Damit ist sichergestellt, dass die BG Klinken als Teil der gesetzlichen Unfallversicherung auch in Zukunft Schwerverletzte in bewährter Weise versorgen können.“
Die 13 BG Kliniken, die auf die Akutversorgung und Rehabilitation schwerverletzter und berufserkrankter Menschen spezialisiert sind, übernehmen nicht nur eine zentrale Rolle im System der gesetzlichen Unfallversicherung, sondern sind auch darüber hinaus elementar für die medizinische Versorgungslandschaft. Sie gehören zu den größten Traumazentren in Deutschland mit besonderer Expertise in der Chirurgie und Rehabilitation. Hier erfolgen Akut- und Rehabilitationsmedizin aus einer Hand – in dieser Form einmalig in Deutschland. Weil unter den pro Jahr rund 550.000 Patientinnen und Patienten zu 60 bis 70 Prozent auch gesetzlich und privat Krankenversicherte behandelt werden, leisten die BG Kliniken einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung der Bevölkerung insgesamt. „Dass der Gesetzentwurf zur Krankenhausreform den besonderen gesetzlichen Auftrag und die besondere Rolle der BG Kliniken anerkennt, bestätigt uns in unserem Tun“, so Höller.
Die BG Kliniken sind medizinische Einrichtungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Ihr einzigartiges Konzept besteht darin, Menschen nach Arbeitsunfällen oder mit Berufskrankheiten umfassend zu versorgen – von der Akutbehandlung bis zur Rehabilitation. Dabei entwickeln sie stets ein individuelles Therapiekonzept und begleiten die Patientinnen und Patienten Schritt für Schritt zurück in den Beruf und Alltag. Zusätzlich sind die BG Kliniken an ihren 13 Standorten auch zuständig für die Gesundheitsversorgung der Gesamtbevölkerung.