Die umfassende Reform der Krankenhausversorgung ist auch für Berufsgenossenschaften und Unfallkassen von entscheidender Bedeutung. Sie müssen für ihre Versicherten flächendeckende und leistungsfähige Strukturen der stationären Heilbehandlung gewährleisten. Der aktuelle Gesetzesentwurf berücksichtigt diese besonderen Anforderungen.