Trotz aller Erfolge in der Arbeitssicherheit durch Präventionsmaßnahmen kann es zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten kommen. In einem solchen Fall erbringen die Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand Leistungen zur Rehabilitation und Entschädigungsleistungen.
Welche Grundsätze dabei berücksichtigt werden, zeigen die nachstehenden Beiträge: