Seit dem 7. Dezember 2016 können sich junge Menschen zwischen 18 und 30 Jahren zur Teilnahme am Europäischen Solidaritätskorps melden. Diese neue, von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker ins Leben gerufene Initiative, bietet die Möglichkeit, für eine Dauer von zwei bis zwölf Monaten in Krisensituationen - wie etwa bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise, bei Naturkatastrophen oder anderen humanitären oder sozialen Projekten - einen Hilfseinsatz zu leisten. Ziel ist es, jungen Menschen mit diesem Programm Europa durch persönliche Auslandserfahrungen näher zu bringen. Zudem soll die Teilnahme ermöglichen, erste berufliche Erfahrungen zu sammeln, Sprachkompetenzen zu erweitern und sich interkulturelle Kontakte in Europa zu erschließen. Langfristig kann das Engagement dazu beitragen, leichter eine Beschäftigung zu finden.
Je nach Einsatz können junge Menschen Freiwilligenarbeit leisten oder sich im Rahmen eines Praktikums, einer Ausbildung oder Beschäftigung engagieren. Ihr Einsatz kann sowohl im Heimatland als auch in einem anderen EU-Mitgliedstaat erfolgen. Interessenten können sich über das Internetportal bewerben.
Da es sich um ein neues Projekt handelt, befindet es sich noch im Aufbau. Die Umsetzung erster Projekte wird voraussichtlich ab Mitte 2017 erfolgen. Interessenten können sich aber schon jetzt bewerben.
Im Onlineportal können sich auch interessierte Nichtregierungsorganisationen, lokale Behörden sowie Unternehmen, die an der Bewältigung schwieriger Situationen mitwirken, über Projekte informieren, die von der EU-Kommission für das Solidaritätskorps ausgeschrieben werden. Alle teilnehmenden Organisationen müssen sich akkreditieren lassen und einer Solidaritätscharta beitreten. Darin findet sich unter anderem auch der Hinweis, dass ausreichender Versicherungsschutz für die Freiwilligen zu gewährleisten ist.
An Absicherung denken
Junge Menschen, die sich für eine Mitgliedschaft im Europäischen Solidaritätskorps interessieren, sollten auch an ihre Absicherung für den Fall eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit denken. Hier ist es gut, im Vorfeld zu wissen, wie der Schutz aussieht und alle Formalitäten mit der Organisation oder dem Unternehmen, bei dem man den Einsatz durchführen möchte, abzuklären. Dabei sind auch Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes von Bedeutung, etwa mit Blick auf medizinische Vorsorgeuntersuchungen.
Generell gilt in Bezug auf den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz in Deutschland: dieser besteht im Rahmen einer Beschäftigung, eines Praktikums, während der Ausbildung sowie der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit. Der Schutz schließt präventive Maßnahmen, etwa Vorsorgeuntersuchungen mit ein. Des Weiteren kann gesetzlicher Unfallversicherungsschutz auch bei einem Einsatz in einem anderen europäischen Mitgliedstaat bestehen, wenn es sich um eine Entsendung oder eine Mehrfachbeschäftigung nach den Regelungen des Europäischen koordinierenden Verordnungsrechts handelt. Ist dies nicht der Fall, können die Regelungen des Mitgliedstaats gelten, in dem der Einsatz durchgeführt wird. Welche dies sind, sollte mit der Organisation bei der der Einsatz durchgeführt wird, geklärt werden. Abgeklärt werden sollte mit ihr ebenfalls, um welche weiteren Versicherungen, z. B. Haftpflicht- oder private Unfallversicherungen sich der Teilnehmer selbst kümmern sollte.