Sollen soziale Rechte in Europa gestärkt werden? Sind die europäischen Regelungen noch zeitgemäß und wie könnte eine Verbesserung aussehen? Diese Fragen hat die Europäische Kommission im letzten Jahr in einer breit angelegten Befragung der Öffentlichkeit gestellt. Die DGUV hat sich an diesem Prozess beteiligt, ihre Antworten an die Europäische Kommission sind in einer Stellungnahme zusammengefasst.
Darin vertritt die DGUV folgende Auffassungen:
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Die Bedeutung sozialer Rechte im Sinne einer sozialen Absicherung sollte gefördert werden, dabei sind die bestehenden Regelungen auf europäischer Ebene ausreichend.
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Positive wirtschaftliche Entwicklung geht mit einer guten sozialen Absicherung einher, insbesondere für letztere sind die Mitgliedstaaten verantwortlich.
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Eine Europäische Säule sozialer Rechte kann deswegen nur generelle, unverbindliche Prinzipien oder Leitlinien mit auf den Weg geben, die als Impulse und Hilfestellungen dienen können.
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Die vorhandene europäische Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit sollte weiter entwickelt werden, insbesondere sollte sie um klare Regelungen der beruflichen Eingliederung ergänzt werden
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Um den unterschiedlichen Rahmenbedingungen in Europa Rechnung zu tragen, ist eine gute Zusammenarbeit und ein Austausch zwischen den Mitgliedstaaten sowie den Trägern der Sozialversicherung wichtig. Netzwerke, wie das Europäische Forum Unfallversicherung, bieten hierfür einen guten Rahmen.
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Die gesetzliche Unfallversicherung bietet mit ihren Kampagnen „Kultur der Prävention“ und „Vision Zero“ zudem gute praktische Beispiele für zukunftsorientierte Prävention und mit ihrem Ansatz Rehabilitation und Rückkehr zur Arbeit eine Referenz für umfassende und nachhaltige soziale Absicherung.
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Die größten Herausforderungen für die soziale Sicherung, insbesondere für die gesetzliche Unfallversicherung, bringen demographische Trends, der Wandel der Arbeitswelt, insbesondere neue Arbeitsformen sowie der technische Fortschritt mit sich. Hier sind, auch gemeinsam mit den Sozial- und Unfallversicherungsträgern anderer europäischer Mitgliedstaaten, Lösungen zu entwickeln, um die soziale Absicherung und ihre Systeme zukunftsfest zu gestalten.