Ende Mai 2023 besuchte eine Delegation des südkoreanischen Arbeiterunfallversicherungs- und Wohlfahrtsdienstes COMWEL die VBG in Hamburg mit dem Ziel, in Erfahrung zu bringen, wie Künstler in Deutschland unfallversichert sind.
Hintergrund des Delegationsbesuches ist die Erweiterung des Geltungsbereiches des koreanischen Arbeiterunfallversicherungssystems von "Lohnempfängern" auf "Erwerbstätige" und damit die weitere Schließung von Deckungslücken in der Sozialversicherung.
Expertinnen und Experten der VBG und der BG ETEM aus den Bereichen Prävention, Leistungen und Beitragswesen stellten verschiedene Aspekte der Unfallversicherung von Angestellten und Selbständigen in künstlerischen Berufszweigen vor sowie die Möglichkeit der freiwilligen Unfallversicherung für selbstständige Kunstschaffende in Deutschland. Während beispielsweise Angestellte der Bereiche Wort, Musik sowie bildende und darstellende Kunst bei der VBG unfallversichert sind, gehören Fotografen, Bildberichterstatter und Grafiker zum Versichertenkreis der BG ETEM. Daneben spielte die Abgrenzung zu den Leistungen der Künstlersozialversicherung eine wichtige Rolle während des intensiven Austausches mit den Delegationsmitgliedern seitens des COMWEL-Forschungsinstituts für Arbeit und Wohlfahrt unter Leitung der Institutsdirektorin Frau Dr. Oh.
Auf Grundlage der Erkenntnisse zur Unfallversicherung von Kunstschaffenden in Deutschland und in den Sozialversicherungssystemen anderer Länder werden nun Standards erarbeitet, um mit zielgerichteten Maßnahmen den Schutz von Künstlern in Korea zu verbessern.
Auch in Deutschland hat sich die Regierung mit Blick auf die Folgen der COVID-19-Pandemie in ihrem Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, „Kunst und Kultur und ihre Vielfalt zu fördern und die soziale Lage von Künstlerinnen und Künstlern zu verbessern“. Die aktuelle staatlich subventionierte Sozialversicherung von Künstlern und Publizisten in der Künstlersozialkasse (KSK) basiert auf den Ergebnissen des Künstlerberichts der Bundesregierung von 1975, der damals die prekäre Lage von selbständigen Kunstschaffenden festgestellt hat. Das daraufhin erlassene Künstlersozialversicherungsgesetz regelt die Einbeziehung von selbständigen Künstlern und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.
Die KSK ist als eigenständiger Geschäftsbereich in der Unfallversicherung Bund und Bahn angesiedelt.