09.01.2017
Wann dürfen Müllwagen rückwärtsfahren? Die Antwort auf diese und viele andere Fragen der Abfallsammlung und der Abfallbehandlung geben zwei neue Branchenregeln der gesetzlichen Unfallversicherung. "Was lange währt, wird endlich gut: Wir haben die Branchenregeln - insbesondere die Frage des Rückwärtsfahrens von Müllfahrzeugen - intensiv mit den betroffenen Verbänden diskutiert. Die Ergebnisse dieser Erörterungen sind in die Branchenregeln eingeflossen. Sie bilden damit die neuesten Standards für Sicherheit und Gesundheit in der Abfallwirtschaft ab", sagt Dr. Walter Eichendorf, stv. Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Die beiden Branchenregeln der Abfallwirtschaft stehen jetzt zum Download bereit und können künftig auch als Broschüre bestellt werden. Branchenregeln sind ein neues Kommunikations- und Informationsformat. Sie setzten kein eigenes Recht, sondern fassen geltende Vorschriften und Richtlinien für die Unternehmen einer Branche zusammen. Darüber hinaus geben sie Empfehlungen, wie Betriebe die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten gewährleisten können.
DGUV Regel 114-601 - Abfallsammlung
Die Regel gibt praktische Tipps und Hinweise, wie die Sammlung von Abfällen geplant, sowie vor- und nachbereitet werden sollte. Außerdem werden Empfehlungen zur Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene und der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) von Beschäftigten gegeben. Das Kapitel "Rückwärtsfahren und Rangieren des Abfallsammelfahrzeuges" beschreibt besondere Sicherheitsmaßnahmen, die eingehalten werden müssen, wenn Entsorgungsunternehmen nicht auf Rückwärtsfahrten verzichten können.
DGUV Regel 114-602 - Abfallbehandlung
Die Regel gibt praktische Tipps und Hinweise zu Bau und Betrieb von Abfallbehandlungsanlagen, zu Arbeitsmitteln, Gefahrstoffen und Biologischen Arbeitsstoffen, zur Brandgefährdung in der Abfallbehandlung und zu Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Darüber hinaus werden Empfehlungen zur Qualifikation von Führungskräften, Atemschutz und Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) sowie Hygienemaßnahmen und Hautschutz gegeben.
Branchenregeln zum Download:
DGUV - Pressestelle
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Tel.: +49 30 13001-1414
presse@dguv.de
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