05.04.2017
Die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle ist im vergangenen Jahr weiter zurückgegangen. Das geht aus einer vorläufigen Statistik zum Unfallgeschehen am Arbeitsplatz hervor, die der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) heute in Berlin veröffentlicht hat. Danach gab es 2016 insgesamt 424 tödliche Arbeitsunfälle, 46 weniger als im Vorjahr. Auf dem Weg zur Arbeit hatten 304 Versicherte einen tödlichen Unfall, 44 weniger als 2015. Damit sind tödliche Unfälle bei der Arbeit und auf dem Weg dort hin selten wie nie zuvor.
"Auch wenn der Trend rückläufiger Zahlen sich bei den tödlichen Unfällen fortsetzt - jeder dieser Unfälle ist einer zu viel", kommentierte DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Breuer die neue Statistik. "Wir werden daher in unseren Anstrengungen für eine sichere und gesunde Arbeitswelt nicht nachlassen."
Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle stieg im Vergleich zum Vorjahr leicht auf 876.579 (2015: 866.056). 2016 ereigneten sich 184.854 meldepflichtige Wegeunfälle, rund drei Prozent mehr als 2015 (179.181). 18.824 Versicherte erhielten im vergangenen Jahr erstmals eine Rente aufgrund eines Arbeits- oder Wegeunfalls (2015: 19.269).
Über das Unfallrisiko bei der Arbeit sagen die veröffentlichten Statistiken noch wenig aus, da Veränderungen am Arbeitsmarkt die absolute Zahl der Arbeitsunfälle stark beeinflussen. Der Grund: Wo mehr Beschäftigte arbeiten, passieren bei gleichem Unfallrisiko auch entsprechend mehr Unfälle. Die Zahl der Arbeitsunfälle pro 1.000 Vollarbeiter liegt jedoch erst im Sommer vor und wird dann von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bekannt gegeben.
Die für den öffentlichen Sektor zuständigen Unfallkassen verzeichneten insgesamt 1.314.013 Unfälle in der Schüler-Unfallversicherung, 40.764 weniger als im Vorjahr. Davon entfielen 1.207.053 auf den Besuch der Bildungseinrichtung, 106.960 auf dem Weg dorthin. 711 Versicherte erhielten 2016 erstmals eine Unfallrente. Das sind 78 weniger als im Vorjahr. 41 Unfälle endeten tödlich (2015: 61). 31 dieser Unfälle ereigneten sich auf dem Schulweg.
Hintergrund: Meldepflicht von Unfällen
In der allgemeinen Unfallversicherung sind Arbeits- und Wegeunfälle meldepflichtig, wenn sie zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder zum Tode führen. In der Schüler-Unfallversicherung besteht Meldepflicht, wenn ein Schul- oder Schulwegunfall eine ärztliche Behandlung notwendig macht oder zum Tod führt. In der Schüler-Unfallversicherung sind Kinder in Tagesbetreuung, Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden und Berufsschulen sowie Studierende versichert.
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