26.06.2017
Das Risiko, einen Arbeitsunfall zu erleiden, ist im vergangenen Jahr noch einmal leicht gesunken. Zwar stieg die Zahl der Arbeitsunfälle um 1,3 Prozent auf 877.071 Fälle an. Gleichzeitig nahm aber auch die Zahl der insgesamt geleisteten Arbeitsstunden zu. Mit dem Ergebnis, dass die Arbeitsunfallquote um 0,4 Prozent gesunken ist, sie liegt somit bei 21,89 meldepflichtigen Arbeitsunfällen je 1.000 Vollarbeiter. Diese Zahlen gehen aus den Geschäfts- und Rechnungsergebnissen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hervor, die ihr Verband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, heute in Berlin vorgelegt hat. 424 Menschen starben infolge eines Arbeitsunfalls, das sind 46 weniger als im Vorjahr. Die Zahl der meldepflichtigen Wegeunfälle ist 2016 hingegen um 3,8 Prozent auf 186.070 gestiegen. 311 endeten tödlich, das sind 37 weniger als im Vorjahr.
"Eine besonders gute Nachricht ist, dass im vergangenen Jahr so wenig Menschen bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin starben wie nie zuvor", sagte Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der DGUV: "Wir wollen dabei nicht vergessen, jeder tödliche Unfall ist einer zu viel. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat weist in seiner neuen Kampagne darauf hin, dass im Schnitt 113 Menschen von einem Unfalltod betroffen sind. Unsere Zahlen bestätigen uns deshalb darin, die Vision Zero weiter zu verfolgen. Unser Ziel ist: keine tödlichen und schweren Unfälle mehr."
Berufskrankheiten: 22 Prozent mehr Anerkennungen
2016 registrierten Berufsgenossenschaften und Unfallkassen 75.491 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit (-1,9 Prozent). Die Unfallversicherungsträger haben jedoch über das Jahr mehr Fälle bearbeitet als Anzeigen eingegangen sind: Insgesamt wurden 2016 80.029 Feststellungsverfahren abgeschlossen, 5,2 Prozent mehr als im Vorjahr. In 40.056 Fällen bestätigte* sich der Verdacht auf eine Berufskrankheit. Das ist ein Plus von 7,8 Prozent. In 5.365 Fällen wurde eine neue Rente bewilligt (+6,3 Prozent). In 20.539 aller Fälle wurde das Vorliegen einer Berufskrankheit anerkannt*. Das sind 22,2 Prozent mehr Anerkennungen als im Vorjahr. Einen wesentlichen Anteil an dieser Zunahme hat der weiße Hautkrebs durch UV-Strahlung, der seit dem 1.1. 2015 auf der Berufskrankheitenliste steht.
"Die Fälle von weißem Hautkrebs, die wir heute sehen, haben in der Regel eine lange Vorgeschichte. Heute wissen wir, dass es so weit nicht kommen muss. Der richtige Sonnenschutz hilft", so Dr. Breuer: "Vielen Menschen, die draußen arbeiten, ist aber immer noch nicht bewusst, dass Sonnenstrahlen auch Krebs verursachen können. Man sieht im Sommer noch zu häufig Arbeiter ohne Kopfschutz und mit freiem Oberkörper. Unsere Aufgabe ist es deshalb, aufzuklären und Unternehmer wie Beschäftigte für verschiedene Methoden des Sonnenschutzes zu sensibilisieren."
2.451 Menschen starben 2016 infolge einer Berufskrankheit. Die Hauptursache waren Erkrankungen durch anorganische Stäube, insbesondere Asbest.
Beitrag bleibt im Durchschnitt stabil
Das Umlagesoll der Berufsgenossenschaften ist 2016 um 3,1 Prozent auf 11,247 Mrd. Euro gestiegen, das der Unfallkassen der öffentlichen Hand um 3,8 Prozent auf 1,482 Mrd. Euro. Trotzdem ist der durchschnittliche Beitragssatz zu den Berufsgenossenschaften nochmals um 1,3 Prozent gesunken. Die Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mussten 2016 im Durchschnitt nur 1,18 Prozent der beitragspflichtigen Entgelte für die Versicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zahlen. Gründe hierfür sind weiterhin die hohe Beschäftigung, dadurch stieg auch das beitragspflichtige Entgelt in der gewerblichen Wirtschaft.
Schülerunfälle
Erfreulicherweise ist auch die Zahl der Schulunfälle abermals leicht gesunken: um 0,3 Prozent auf 1.241.139. Auf dem Schulweg stieg die Zahl der Unfälle hingegen um 0,9 Prozent auf 111.216. Insgesamt 41 Schülerinnen und Schüler kamen in einer Bildungseinrichtung oder auf dem Weg dorthin ums Leben. Das sind 20 weniger als im Vorjahr.
*Hintergrund: Anerkennung und Bestätigung
Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit können abgelehnt, anerkannt oder bestätigt werden. Wird eine Berufskrankheit bestätigt, ist zwar die berufliche Verursachung der Erkrankung festgestellt, die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anerkennung als Berufskrankheit im juristischen Sinne sind jedoch nicht erfüllt. Dabei kann es sich zum Beispiel bei Hauterkrankungen um die Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit handeln. Auch bei bestätigten Berufskrankheiten erbringt die Unfallversicherung gegebenenfalls Leistungen zur Prävention oder medizinischen Rehabilitation.
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zu den wichtigsten Zahlen und Fakten
(Die Geschäfts- und Rechnungsergebnisse 2016 erscheinen im Herbst 2017 als PDF-Datei.)
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