iga.Report 39 erschienen

Zeitarbeit, Minijob und Co.: iga-Publikation zeigt, wie betriebliche Gesundheitsförderung auch bei Teilzeit und befristeter Beschäftigung gelingen kann

15.08.2019

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Der iga.Report "Flexible Beschäftigungsformen und aufsuchende Gesundheitsförderung im Betrieb" enthält zahlreiche Beispiele zur Anwendung der Maßnahmen in verschiedenen Branchen und Jobs. (© iga)

Zeitarbeit, Minijob, Projekt-Vertrag: Ein Fünftel aller Erwerbstätigen in Deutschland hat keine unbefristete Vollzeitstelle. Für die betriebliche Gesundheitsförderung ist diese Gruppe von Beschäftigten aus verschiedenen Gründen schwer zu erreichen. Eine neue Publikation der Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) zeigt, wie Unternehmen dennoch etwas für die Gesundheit ihrer Minijobber, Teilzeitkräfte sowie Zeitarbeitskräfte tun können: mit Angeboten direkt am Arbeitsplatz.

Der ständige Druck eine neue Arbeitsstelle zu finden, Existenzängste sowie mangelnde soziale Einbindung in das Unternehmen können sich auf die Gesundheit von Beschäftigten in befristeten Arbeitsverhältnissen oder Teilzeit auswirken. Gleichzeitig sind diese Beschäftigten schwerer für Maßnahmen der Gesundheitsförderung zu erreichen als Vollzeitbeschäftigte mit unbefristeten Arbeitsverträgen. So ist es für Teilzeitbeschäftigte durch ihre verringerte Stundenzahl häufig nur eingeschränkt möglich, an Gesundheitsangeboten teilzunehmen. Zeitarbeitskräfte stehen oft vor dem Problem, dass nicht das entleihende Unternehmen zuständig für ihre Gesundheitsförderung ist, sondern das Verleihunternehmen, von dem sie örtlich getrennt sind. Aufsuchende Gesundheitsförderung kann hier eine Lösung sein.

"Aufsuchende Gesundheitsförderung" bedeutet Gesundheitsförderung direkt am Schreibtisch, der Werkbank oder dem Verkaufstresen. Übungseinheiten, Informations- oder Beratungsangebote werden niederschwellig, nah am Arbeitsplatz und während des Arbeitstages angeboten. Der Vorteil: Die Beschäftigten müssen keine entfernt liegenden Räume aufsuchen oder die Gesundheitsförderung in den Feierabend verlagern. So lassen sich auch Mitarbeitende zum Mitmachen motivieren, die Gesundheitsangebote des Betriebs oft nicht wahrnehmen. Die einzelnen Angebote dienen zum Beispiel dazu, Stress abzubauen, Herz und Kreislauf zu stärken sowie Augen und Rücken zu entlasten. Das kann Erkrankungen effektiv vorbeugen. Da beispielsweise Übungen direkt am Arbeitsplatz stattfinden, können die Mitarbeitenden zugleich über die konkreten Belastungen vor Ort und Gesundheitsrisiken aufgeklärt werden.

Der iga.Report "Flexible Beschäftigungsformen und aufsuchende Gesundheitsförderung im Betrieb" enthält zahlreiche Beispiele zur Anwendung der Maßnahmen in verschiedenen Branchen und Jobs. Darunter: Bildschirmtätigkeiten, Arbeit im Schichtdienst, gefährliche Jobs, Arbeit in der Personenbeförderung, im Callcenter sowie in der Kosmetik-, Chemie- und Nahrungsmittelbranche. Die 52-seitige Broschüre gibt es kostenlos im Internet unter www.iga-info.de/veroeffentlichungen/igareporte/igareport-39/

Initiative Gesundheit und Arbeit
In der Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) arbeiten gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung zusammen. Ziel der Initiative ist es, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren durch Arbeitsschutz und betriebliche Gesundheitsförderung vorzubeugen. iga ist eine Kooperation von BKK Dachverband e. V., der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), dem AOK-Bundesverband und dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek).
www.iga-info.de

Pressekontakte:
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Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Telefon: 030 26931-1200
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Telefon: 030 2700406-302
E-Mail:

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Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Telefon: 030 13001-1414
E-Mail:

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AOK-Bundesverband
Telefon: 030 34646-2655
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