22.08.2019
Waren anliefern, auspacken und darbieten, Kunden beraten und Waren verkaufen: So vielfältig der Einzelhandel an Produkten und Verkaufsstellen auch ist, so vergleichbar sind die Tätigkeiten mit Blick auf die erforderlichen Maßnahmen für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz. Mit der neuen Branchenregel Einzelhandel bietet die gesetzliche Unfallversicherung jetzt den Unternehmen einen praxiserprobten Präventionsleitfaden. Ziel ist die "Vision Zero" einer unfallfreien Arbeitswelt auch in der beschäftigungsstarken Einzelhandelsbranche zu erreichen, um zum Beispiel Hand- und Fußverletzungen künftig möglichst ganz zu vermeiden. Denn die gehören mit 56 Prozent (Statistik 2017) zu den häufigsten Unfallfolgen.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit an der Erstellung beteiligt
"Die Branchenregel beschreibt ausführlich die Gefährdungen und notwendigen Arbeitsschutz-Maßnahmen bei den einzelnen Arbeitsschritten im Einzelhandel", so Dorothea Kraft, Leiterin für das Referat Verkaufsstellen bei der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW): "Nicht ohne Grund haben wir das Rangieren mit Flurförderzeugen und Paletten und den manuellen Umgang mit den Waren ganz an den Anfang gestellt. Unter anderem in diesen immer wiederkehrenden Tätigkeiten liegt ein Risiko-Schwerpunkt. Die Branchenregel macht deutlich, wie wichtig zum Beispiel das Tragen einer Persönlichen Schutzausrüstung oder das Benutzen von Hebe- und Tragehilfen, Sicherheitskartonmessern und standsicheren Tritten ist."
Leitende Fachkräfte für Arbeitssicherheit aus verschiedenen Branchen des Einzelhandels waren an der Erstellung der Branchenregel maßgeblich beteiligt. In enger Zusammenarbeit von BGHW und den Arbeitssicherheitsexperten aus den Betrieben ist ein Präventionsleitfaden entstanden, der praxisnah sowohl alltägliche Situationen als auch spezielle Gefahrenbereiche in einzelnen Einzelhandelszweigen beleuchtet. So werden Tätigkeiten insbesondere an Maschinen im Lebensmitteleinzelhandel oder im Bau-, Garten- und Möbelmarkt genauer untersucht und die erforderlichen Arbeitssicherheitsmaßnahmen beschrieben.
Bilder zeigen Beispiele für sicheres Arbeiten
Eine Stärke der neuen Branchenregel sind unter anderem die Bilder, die in den beteiligten Betrieben vor Ort entstanden sind und positive Beispiele für sicheres Arbeiten zeigen. "Wer die Branchenregel für einen schnellen Überblick allein anhand der Bilder sichtet, erhält bereits viele Anregungen für Präventionsmaßnahmen", so Dorothea Kraft: "Dabei gehen wir auch auf moderne Entwicklungen ein und zeigen Drive-in Bereiche von Baumärkten, den gesunden Umgang mit mobilen Geräten oder wie Kassenarbeitsplätze ergonomisch eingerichtet werden können."
Eine besondere Beanspruchung für die Beschäftigten im Einzelhandel ist der Kontakt mit Kundinnen und Kunden – vor allem dann, wenn es zu aggressiven Situationen kommt. Auch wenn die Zahlen rückläufig sind, ist der Raubüberfall weiterhin ein Dauerbrenner-Thema. Dorothea Kraft: "Die Unternehmen können bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen treffen, um das Risiko zu verringern. Sollte es dennoch zu einem Raubüberfall kommen, geben wir den Beschäftigten mit der Branchenregel wertvolle Hinweise."
Neben der Beschreibung von Gefährdungen und Arbeitsschutz-Maßnahmen bietet die Branchenregel Einzelhandel für alle Arbeitsschritte auch die rechtlichen Grundlagen und weitere Informationen. Im Anhang finden sich Beispiele von Betriebsanweisungen. Denn auch das macht die Branchenregel deutlich: Betriebsanweisungen sind der Ausgangspunkt für Unterweisungen und damit das regelmäßige Arbeitssicherheitstraining der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Branchenregeln der gesetzlichen Unfallversicherung setzen kein eigenes Recht, sondern fassen das vorhandene komplexe Arbeitsschutzrecht für die Unternehmen einer bestimmten Branche verständlich zusammen. Sie dienen Verantwortlichen als praxisbezogenes Präventionswerkzeug.
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