13.02.2020
Alles unter einem Dach: Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung haben ein zentrales Informations- und Meldeportal rund um das Thema der nachgehenden Vorsorge eingerichtet. Über die Plattform DGUV Vorsorge können Arbeitgebende auch ihre gesetzliche Verpflichtung zum Vorsorgeangebot auf den zuständigen Unfallversicherungsträger übertragen.
Sind Beschäftigte bei ihrer Arbeit krebserzeugenden Gefahrstoffen und Einwirkungen ausgesetzt, müssen Arbeitgebende ihnen auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten. Dazu sind sie laut Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) verpflichtet. Da arbeitsbedingte Erkrankungen oder Berufskrankheiten aber oft erst lange nach der beruflichen Belastung auftreten können, gilt diese Pflicht auch für ehemalige Beschäftigte. Über das neue zentrale Meldeportal DGUV Vorsorge können Arbeitgebende ihre Verpflichtung zum Angebot der nachgehenden Vorsorge unter bestimmten Voraussetzungen auf die zuständigen Unfallversicherungsträger übertragen. Das neue Online-Meldeportal ersetzt die bisherigen Meldeverfahren in Papierform.
Arbeitgebende können betroffene Personen zu jedem Zeitpunkt über das Portal anmelden, also auch zu Beginn oder noch während sie eine gefährdende Tätigkeit ausüben. Solange das Beschäftigungsverhältnis besteht, müssen die Arbeitgebenden jedoch die arbeitsmedizinische Vorsorge selbst anbieten. Spätestens beim Ausscheiden aus dem Unternehmen ist dann eine entsprechende Meldung über das Portal notwendig. Dabei müssen dann auch das Datum des Beschäftigungsendes und die Dauer der Exposition angegeben werden.
Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung betreiben verschiedene Einrichtungen, um die nachgehende Vorsorge sicherzustellen. Derzeit nehmen für die Unfallversicherungsträger fünf Organisationsdienste die Aufgaben der nachgehenden Vorsorge wahr. Auf DGUV Vorsorge haben sich alle fünf Organisationsdienste der gesetzlichen Unfallversicherungsträger zusammengeschlossen.
Unabhängig von den Meldezeitpunkten und Vorsorgeanlässen dürfen die Daten betroffener Personen nur mit deren Einwilligung über das Meldeportal von DGUV Vorsorge übermittelt werden. Eine datenschutzkonforme Einwilligungserklärung kann über das Meldeportal heruntergeladen werden.
Weitere Informationen: www.dguv-vorsorge.de
DGUV - Pressestelle
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Tel.: +49 30 13001-1414
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