Fragen zum Schnelltest für Pandemieatemschutz: IFA veröffentlicht FAQs

27.03.2020

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Seit kurzem besteht die Möglichkeit, die Eignung von Atemschutzmasken zum Schutz vor Sars-CoV-2 in einem Schnelltest zu überprüfen. (Bild: Tobias Seeliger - stock.adobe.com)

Aktualiserung / Wichtiger Hinweis:
Seit dem 1. Oktober 2020 wird der sogenannte Schnelltest für Corona-Pandemie-Atemschutz (CPA) in Deutschland nicht mehr angeboten. Nach aktuellem Stand ist von einem Versorgungsengpass für partikelfiltrierende Halbmasken nicht mehr auszugehen.

CPA, der vor dem 1.10.2020 nach § 9 MedBVSV in Verkehr gebracht worden ist, darf auch nach dem 30.09.2020 weiterhin vertrieben und gemäß § 9 Abs. 4 MedBVSV vom Arbeitgeber ausgewählt und zur Verfügung gestellt werden.

Seit kurzem besteht die Möglichkeit, die Eignung von Atemschutzmasken zum Schutz vor Sars-CoV-2 in einem Schnelltest zu überprüfen. Das Ziel: Dem akuten Mangel an europäisch zugelassenen Produkten mit sogenanntem Pandemieatemschutz kurzfristig begegnen und damit medizinische und pflegerische Fachkräfte für die Dauer der Gesundheitsbedrohung durch die Corona-Pandemie schützen. Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung beantwortet auf einer neuen Internetseite wichtige Fragen von Herstellern und Importeuren rund um diesen Schnelltest.

Der als Reaktion auf eine Empfehlung der Europäischen Kommission Mitte März 2020 entwickelte Schnelltest für Atemschutzmasken stößt bei Herstellern und Importeuren auf großes Interesse. Um wichtige Details zum Test und seinen Bedingungen zur Verfügung zu stellen und den Firmen die Möglichkeit zu geben, selbst zu entscheiden, ob ihr Produkt grundsätzlich für den Schnelltest in Frage kommt, bietet das IFA ab sofort Antworten auf häufig gestellte Fragen.

"Neben den Grundlagen und Inhalten der Prüfung ist es vor allem wichtig den interessierten Firmen zu erklären; wer unter welchen Voraussetzungen überhaupt Atemschutz prüfen lassen sollte", sagt Dr. Peter Paszkiewicz, Leiter der Prüf- und Zertifizierungsstelle des IFA. Vielen stelle sich auch die Fragen nach zeitlichem Aufwand und Kosten. Und nicht zuletzt sei es wichtig zu erläutern, dass die so getesteten Produkte keine reguläre persönliche Schutzausrüstung nach der europäischen PSA-Verordnung seien und ihre Gültigkeit nach Ablauf von 12 Monaten verlören.

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