10.07.2020
Ob beim Einkauf oder in der Bahn, Mund-Nase-Bedeckungen (MNB) oder "Community-Masken" gehören in der Corona-Krise zum Alltag. Im beruflichen Bereich sollten Mund-Nase-Bedeckungen gemäß des SARS-CoV-2- Arbeitsschutzstandards immer dann getragen werden, wenn der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern nicht gewährleistet und Atemschutz als Persönliche Schutzausrüstung nicht vorgeschrieben ist.
Betriebe sollen ihren Beschäftigten MNB in diesen Fällen zur Verfügung stellen. Beim Einkauf ist unter anderem darauf zu achten, dass Hinweise zur sicheren Verwendung, Reinigung und Entsorgung vorliegen, die Mund-Nase-Bedeckungen aus hautverträglichen Textilien bestehen sowie möglichst mehrlagig mit hoher Fadendichte gefertigt sind.
Nutzung bei Vorerkrankung
Können auch Beschäftigte, die eine Erkrankung der Atemwege oder des Herz-Kreislauf-Systems haben, eine Mund-Nase-Bedeckung bei der Arbeit tragen?
"Das Gewebe eines Mund-Nase-Schutzes oder einer OP-Maske beeinträchtigt nicht die Sauerstoffaufnahme in den Körper", sagt Dr. Vera van Kampen, wissenschaftliche Mitarbeiterin im Kompetenz-Zentrum Medizin des Instituts für Prävention und Arbeitsmedizin der DGUV (IPA): "Wie stark dadurch die Atmung erschwert wird, hängt von der Art und Dichte des Gewebes ab. Bei körperlicher Belastung erhöht sich die Atemarbeit zusätzlich. Personen die zu einer Risikogruppe gehören und gesundheitlich vorbelastet sind, können das Für und Wider des Tragens einer Mund-Nase-Bedeckung mit ihrem Arzt oder dem Betriebsarzt besprechen. Generell sollten sie unnötige Kontakte meiden und vor allem auf den Schutzabstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen achten."
Das vollständige Interview mit Dr. Vera van Kampen vom IPA zu der Frage, was Betriebe und Beschäftigte bei der Verwendung von Mund-Nase-Bedeckungen beachten sollten, lesen Sie auf der Website von kommmitmensch, der Präventionskampagne von Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und der DGUV.
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