16.12.2020
Einfach, schnell und effektiv: Während der Corona-Pandemie ist Stoßlüften das Mittel der Wahl, um die Luft im Klassenraum auszutauschen. Weil es dabei kurzfristig zu einem Temperaturabfall im Klassenraum kommen kann, wird vielerorts nach anderen Lüftungsmöglichkeiten gesucht. Können selbstgebaute Abluftanlagen oder UV-C-Luftreiniger Alternativen zum Stoßlüften sein?
Schüler, Schülerinnen und ihre Lehrkräfte forschen selbst nach neuen Lösungen. Das zeugt von großem Engagement, und auf den ersten Blick erscheinen die ebenso kreativen wie preiswerten Konstruktionen aus dem Baumarkt auch eine willkommene Erleichterung zu sein. Trotzdem raten die Fachleute der gesetzlichen Unfallversicherung davon ab.
"Selbstgebaute Abluftanlagen, die etwa mit Material aus dem Baumarkt gefertigt werden, können das Lüften nicht ersetzen", sagt Dr. Simone Peters, Leiterin des Sachgebiets Innenraumklima bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). "Solche Anlagen führen keine Frischluft von außen in den Raum hinein. Frischluftzufuhr ist für den Infektionsschutz aber zentral."
Vorsicht ist auch bei selbstgebauten UV-C-Luftreinigern geboten. UV-C Strahlen werden schon seit längerem zur Desinfektion von Luft, Wasser und Oberflächen sowie zur Desinfektion von Lebensmitteln eingesetzt. Wichtig ist dabei allerdings, dass keine Personen der Strahlung ausgesetzt werden, denn sie könnten von der UV-C-Strahlung geschädigt werden. Darauf weist das Bundesamt für Strahlenschutz (BFS) in einer Pressemitteilung hin. Dies kann durch Eigenbau-Geräte nicht abgesichert werden
Die Fachleute der gesetzlichen Unfallversicherung sind der Auffassung, dass diese Geräte und Anlagen nicht ausreichend wirksam sind, zum Teil sogar gefährdend sein können und weisen auf Probleme bei ihrem Gebrauch hin:
Abluftanlagen:
UV-C-Luftreiniger:
Selbstgebaute UV-C-Luftreiniger können nicht als sicherheitstechnisch unbedenklich betrachtet werden. Dafür müssten sie sachgerecht mit speziellen Messgeräten geprüft werden:
Generell gilt: Keine Form der Lüftung und keine Anlage ersetzt das Einhalten des Mindestabstands von 1,5 Metern, um sich vor einer direkten Tröpfcheninfektion mit SARS-CoV-2 zu schützen.
Manche Schulen, in denen eine Fensterlüftung nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, nutzen zurzeit ergänzend mobile Raumluftreiniger. Informationen, worauf bei der Beschaffung geachtet werden sollte, liefert diese Information (PDF, 541 kB, nicht barrierefrei) .
Eine gute Hilfestellung, um zu bestimmen, wie oft in Innenräumen gelüftet werden muss, bietet die CO2-App, die vom Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) und von der Unfallkasse Hessen entwickelt wurde.
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