03.06.2024
Gerade arbeiten im Süden Deutschlands viele Menschen daran, die Überflutungen nach starken Regenfällen einzudämmen und ihre Folgen zu beseitigen. Die Einsatzkräfte von Hilfeleistungsorganisationen und der freiwilligen Feuerwehr sind in diesen Fällen gesetzlich unfallversichert. Das gilt aber nicht nur für sie, sondern grundsätzlich für jede Person, die einem anderen Menschen in einer Notlage hilft.
Dazu Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV): "Die letzten Tage haben gezeigt, dass der Einsatz bei den Überschwemmungen für die Helfenden und Rettungskräfte lebensgefährlich werden kann. Es ist deshalb für die Betroffenen wichtig zu wissen, dass die gesetzliche Unfallversicherung ihnen einen umfassenden Versicherungsschutz bietet."
Zu dem versicherten Personenkreis zählen insbesondere Ersthelferinnen und Ersthelfer aber auch die Rettungskräfte der Hilfeleistungsunternehmen, die bei der Katastrophen- oder auch in der Nachbarschaftshilfe aktiv sind und dabei verletzt oder traumatisiert werden.
Der Versicherungsschutz umfasst nicht nur die direkte Nothilfe für verletzte Personen. Auch die Beseitigung von Trümmern, um eine ausgefallene Wasser- und Energieversorgung wiederherzustellen oder blockierte Zufahrtswege zu befreien, gilt als versicherte Tätigkeit.
Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung umfassen Heilbehandlung sowie psychologische Betreuung. Darüber hinaus sind auch Hilfen zur beruflichen und sozialen Wiedereingliederung möglich. Bei bleibenden Gesundheitsschäden erhalten Betroffene eine finanzielle Entschädigung. Im Rahmen der Nothilfe ist ausnahmsweise auch der Ersatz von beim Einsatz aufgetretenen Sachschäden möglich.
Erstkontakt für Helfende in der Flutkatastrophe sind die Unfallkassen der betroffenen Bundesländer. Betroffene können sich unter den folgenden Nummern an die jeweiligen Unfallkassen wenden.
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