02.07.2024
Die Mitarbeiterin eines Jobcenters wird von einem Kunden mit einer Waffe bedroht, ein Fahrscheinkontrolleur wird auf das Übelste beschimpft, bespuckt und geschlagen. Betriebe können eine Reihe von vorbeugenden Maßnahmen ergreifen, um ihre Beschäftigten vor solchen Übergriffen zu schützen. Aber auch nach einem Angriff sollten Betroffene möglichst schnell eine gute Unterstützung bekommen. Die gesetzliche Unfallversicherung rät deshalb zum Aufbau einer psychosozialen Notfallversorgung insbesondere in Betrieben, in denen eine besondere Gefährdungslage besteht.
Extremerlebnisse wie gewalttätige Übergriffe, aber auch Unfälle können zu psychischen Traumata führen, die zum Beispiel mit Gefühlen von Angst, Bedrohung, Hilflosigkeit, Entsetzen oder auch Schuld einhergehen. Bei den meisten Betroffenen klingen die Reaktionen nach Stunden oder wenigen Tagen ab. Jedoch können die Beschwerden auch chronifizieren und zu erheblichen Beeinträchtigungen - wie zum Beispiel einer Posttraumatischen Belastungsstörung oder auch zu körperlichen Erkrankungen führen.
“Um den akuten Stress nach einem Übergriff möglichst nicht stärker werden zu lassen und wieder Orientierung und Sicherheit herzustellen, hat es sich bewährt, den Betroffenen speziell ausgebildete Ansprechpersonen zur Seite zu stellen”, sagt Hannah Huxholl von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV): "Hilfe können externe Erstbetreuer und Erstbetreuerinnen geben oder in psychosozialer Notfallversorgung geschulte Kolleginnen und Kollegen, die die Betroffenen unmittelbar nach dem Ereignis unterstützen."
Bei der Erstbetreuung kommt es auf ein möglichst zeitnahes "Sich-Kümmern" und "Nicht-Alleine-Lassen" an. Die wichtigsten Aufgaben sind:
Die betriebliche psychologische Erstbetreuung sollte eingebettet sein in ein ganzheitliches Schutzkonzept gegen Gewalt. In der Gefährdungsbeurteilung sollten die Ziele und Maßnahmen festlegt werden. Folgende Bausteine können enthalten sein:
Die Unfallversicherungsträger bieten Versicherten nach traumatischen Erlebnissen eine Betreuung im Rahmen ihres Psychotherapeuten-Verfahrens an. Dabei handelt es sich um eine psychologisch-therapeutische Intervention nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten. Das Ziel ist es, der Entstehung und Chronifizierung von psychischen Gesundheitsschäden frühzeitig entgegenzuwirken.
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