26.07.2024
Wie sollten Arbeitgebende mit Beschäftigten umgehen, die offensichtlich unter dem Einfluss von Cannabis stehen? Antworten auf diese und andere Fragen finden Arbeitgebende auf der Webseite des Spitzenverbandes der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) unter www.dguv.de/cannabis. Um die betriebliche Kommunikation zu unterstützen, bietet die gesetzliche Unfallversicherung neben der neuen Publikation “Fachbereich AKTUELL: Die Cannabislegalisierung und ihre Bedeutung für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Antworten auf die häufigsten Fragen” zudem ein Poster und einen Flyer an. Unternehmen und Einrichtungen können das Material über die Publikationsdatenbank der DGUV beziehen.
"Wir empfehlen Betrieben, in Bezug auf den Umgang mit Cannabis und anderen Rauschmitteln bei der Arbeit klare Regelungen zu treffen", sagt Violetta Heemeyer, Leiterin des Sachgebietes Betriebliches Gesundheitsmanagement der DGUV. "Solche Regelungen schaffen nicht nur Klarheit, sondern machen den Beschäftigten deutlich, dass der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin sich mit dem Thema auseinandersetzt und die Führungskräfte angehalten sind, konsequent zu handeln. Eine entsprechende Kommunikation gehört dazu."
Um die Betriebe bei der innerbetrieblichen Kommunikations- und Präventionsarbeit zu unterstützen, bietet die gesetzliche Unfallversicherung folgende Materialien an:
Eine Übersicht zu Cannabis bei der Arbeit sowie weitere Materialien sind ab sofort auf der DGUV Website verfügbar und können kostenfrei heruntergeladen werden.
Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung treten Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sowie ihr Spitzenverband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) dafür ein, den Konsum von Alkohol und Cannabis am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen gleich zu behandeln. Das bedeutet: NULL Alkohol und NULL Cannabis bei Arbeit und Bildung. Dies betrifft auch den versicherten Weg von und zur Arbeits- bzw. Bildungsstätte.
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