16.11.2017
Beim Fahren mobiler Arbeitsmaschinen wie Gabelstapler, Traktoren oder LKW treten Schwingungen auf. Sie können die Wirbelsäule dauerhaft schädigen. Schwingungsdämpfende Sitze bieten nur dann Schutz, wenn sie für den Anwendungsfall richtig eingestellt sind. Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) hat ein einfaches Gerät entwickelt, mit dem Beschäftige auf einen Blick erkennen, ob ihre Schwingungsbelastung zu hoch ist. Ein Ampelsystem hilft zu entscheiden, ob Korrekturmaßnahmen sinnvoll sind.
Wo das Lenkrad zum Arbeitsplatz wird, besteht die Gefahr gesundheitsschädlicher Vibrationsbelastung. Langjährige, intensive Schwingungseinwirkung im Sitzen strapaziert das Muskel-Skelett-System und kann die Lendenwirbelsäule schädigen. Eine der wichtigsten Schutzmaßnahmen sind schwingungsdämpfende Fahrersitze.
"Selbst geprüfte Fahrersitze, die auf die Fahrzeugeigenschaften abgestimmt sind, können die Belastung allerdings nicht verringern, wenn ihr Feder-Dämpfer-System falsch eingestellt ist", sagt Christian Freitag, Leiter des Referates "Vibration" im IFA. Und auch die Fahrweise kann einen großen Einfluss auf die Vibrationsbelastung haben. Jede Fahrbahnunebenheit, die nicht umfahren wird, sorgt für zusätzliche Schwingungsbelastung.
Die betroffenen Beschäftigten erkennen das Problem oft nicht. Ein neues, im IFA entwickeltes Gerät soll Abhilfe schaffen. Es besteht aus einer Messscheibe auf dem Fahrersitz und einem einfach zu montierenden Display, das die Vibrationsbelastung visualisiert. Freitag: "Dabei machen wir uns eine Art Ampelsystem zunutze. Ein Balken am rechten Displayrand signalisiert über seine Farbe - grün, gelb, rot - ob die Schwingungsbelastung eine kritische Höhe erreicht. So sind Schwingungen nicht mehr nur etwas, was die Fahrer und Fahrerinnen unbestimmt spüren. Sie haben jetzt die Möglichkeit, Schwingungen zu sehen, zu bewerten und - ganz wichtig - aktiv zu verändern."
Das neue Anzeigegerät wird vom IFA in Kleinserie produziert. Interessierte Betriebe können es zu Schulungs- und Sensibilisierungszwecken ausleihen.
Weiterführende Informationen finden Sie auf den Seiten des IFA.
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