Zusammenarbeit mit den Arbeitsschutzbehörden der Länder

Die Unfallversicherungsträger und die für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Behörden der 16 Bundesländer wirken bei der Beratung und Überwachung der Unternehmen eng zusammen. Zur Förderung dieser Zusammenarbeit haben die Unfallversicherungsträger für jedes Land bei den Landesverbänden der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung eine Gemeinsame Landesbezogene Stelle (GLS) (nach §20 (2) SGB VII und 21 ArbSchG) benannt.

Die GLS übernehmen bei der Umsetzung der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie GDA auf der Länder-, Bezirks- und Lokalebene eine Steuerungsfunktion für die Mitwirkung der Unfallversicherungsträger. Zu den Aufgaben der GLS im Rahmen der GDA gehört unter anderem der Abschluss verbindlicher Vereinbarungen zwischen der obersten Arbeitsschutzbehörde eines Landes und den im jeweiligen Bundesland tätigen Unfallversicherungsträgern sowie die Sicherung der Ressourcenbereitstellung im Rahmen von GDA-Arbeitsprogrammen.

Die DGUV-Landesverbände arbeiten auch bei der Umsetzung der Nationalen Präventionsstrategie auf Landesebene mit den Arbeitsschutzbehörden zusammen.

Landesverband Nordwest Bremen
Hamburg
Niedersachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Landesverband Nordost Berlin
Brandenburg
Mecklenburg-
Vorpommern
Landesverband West Nordrhein-Westfalen
Landesverband Mitte Hessen
Thüringen
Rheinland-Pfalz
Landesverband Südwest Baden-Württemberg
Saarland
Landesverband Südost Bayern
Sachsen

Ansprechperson

Dr. Sven Timm
Hauptabteilung Prävention
Abteilung Koordination der Prävention
Tel: +49 30 13001-2000