Die Unfallversicherungsträger und die für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Behörden der 16 Bundesländer wirken bei der Beratung und Überwachung der Unternehmen eng zusammen. Zur Förderung dieser Zusammenarbeit haben die Unfallversicherungsträger für jedes Land bei den Landesverbänden der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung eine Gemeinsame Landesbezogene Stelle (GLS) (nach §20 (2) SGB VII und 21 ArbSchG) benannt.
Die GLS übernehmen bei der Umsetzung der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie GDA auf der Länder-, Bezirks- und Lokalebene eine Steuerungsfunktion für die Mitwirkung der Unfallversicherungsträger. Zu den Aufgaben der GLS im Rahmen der GDA gehört unter anderem der Abschluss verbindlicher Vereinbarungen zwischen der obersten Arbeitsschutzbehörde eines Landes und den im jeweiligen Bundesland tätigen Unfallversicherungsträgern sowie die Sicherung der Ressourcenbereitstellung im Rahmen von GDA-Arbeitsprogrammen.
Die DGUV-Landesverbände arbeiten auch bei der Umsetzung der Nationalen Präventionsstrategie auf Landesebene mit den Arbeitsschutzbehörden zusammen.
Landesverband Nordwest | Bremen Hamburg Niedersachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein |
Landesverband Nordost | Berlin Brandenburg Mecklenburg- Vorpommern |
Landesverband West | Nordrhein-Westfalen |
Landesverband Mitte | Hessen Thüringen Rheinland-Pfalz |
Landesverband Südwest | Baden-Württemberg Saarland |
Landesverband Südost | Bayern Sachsen |
Dr. Sven Timm
Hauptabteilung Prävention
Abteilung Koordination der Prävention
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