Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, Beschäftigte vor Infektionen zu schützen,. Ob und welche Schutzmaßnahmen nötig sind, legen Betriebe im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung fest. Rechtsgrundlage hierfür ist das Arbeitsschutzgesetz (§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen). Maßstab für die Gefährdungsbeurteilung sind tätigkeitsspezifische Risiken. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen beraten Betriebe und Einrichtungen weiterhin zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz.