Arbeitsschutz rund um den Fahrzeugkran: das Themenfeld "Fahrzeugkrane"

Mobilfunk, Elektrizität aus Windenergieanlagen, Erstellen und Betreiben von Indust-rieanlagen - erst Fahrzeugkrane macht dies alles sicher und wirtschaftlich möglich!

Besondere Merkmale und Vorteile von Fahrzeugkranen sind Mobilität, kurzfristige Verfügbarkeit und die Realisierung besonderer Leistungen wie große Hubhöhe, Ausladung oder Tragfähigkeit. Eine weitere Besonderheit liegt in der Konzeption des Fahrzeugkrans, der seine Standsicherheit durch den Ausgleich der Massen von Kran und Last erlangt und keine Verbindung zum Untergrund bzw. der Umgebung besitzt. Dies erfordert eine besondere sicherheitstechnische Ausrüstung des Fahrzeugkranes und eine hohe Qualifikation des Personals: Kranführer, Instandhalter, Prüfer, Einsatzplaner und Disponenten.

Wechselnde Einsatzbereiche und veränderte Anforderungen an Gerät und Mensch ergeben sich aus der Mobilität und Vielseitigkeit des Fahrzeugkrans und der allgemeinen technischen Entwicklung. Das Themenfeld "Fahrzeugkrane" beobachtet und begleitet die Entwicklung des Fahrzeugkrans und seiner Einsatzgebiete. Die Risiken des Einsatzes von Fahrzeugkranen werden analysiert und das Regelwerk angewendet, ausgelegt und weiterentwickelt.

Themenfeldübergreifende Fragen werden mit den anderen Themenfeldern beraten und Lösungen angestrebt, die sowohl praxis- als auch regelkonform sind, um den bestmöglichen Arbeitsschutz für die Betriebe zu verwirklichen. Betreiber, Anwender und Hersteller werden durch das Themenfeld "Fahrzeugkrane" beraten zum Arbeitsschutz rund um den Fahrzeugkran.

Welcher Kran ist ein Fahrzeugkran?

Fahrzeugkrane sind Auslegerkrane und Drehkrane auf gleislosem oder gleisgebundenem Fahrzeug mit über die Standfläche hinausragendem Ausleger. Nach ihrer Bauart werden die Fahrzeugkrane eingeteilt in:

  • Autokrane,
  • Raupenkrane,
  • Mobilkrane,
  • Anhängekrane,
  • Sattelkrane.

Außerdem können sie nach Ihrer Verwendung unterschieden werden in:

  • Montagekrane,
  • Ladekrane und
  • Bergungskrane.

Kontakt

Ulrich Schulz
BG Verkehr
Regionalabteilung Prävention
Bezirksverwaltung Wuppertal
Außenstelle Duisburg
Düsseldorfer Straße 193
47053 Duisburg
Telefon: +49 203 2952 – 107
Fax: +49 203 2952 – 135

www.bg-verkehr.de

Übersicht Regelwerk

  • DGUV Vorschrift 52 Krane
  • DGUV Vorschrift 54 Winden, Hub- und Zuggeräte
  • DGUV Vorschrift 70 Fahrzeuge
  • DGUV Regel 101-001 Sicherheitsregeln für Transportanker und -systeme von Betonfertigteilen
  • DGUV Regel 101-005 Hochziehbare Personenaufnahmemittel
  • DGUV Grundsatz 314-002 Prüfung von Fahrzeugen durch Fahrpersonal
  • DGUV Grundsatz 314-003 Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige
  • DGUV Grundsatz 309-003 Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern