Die DGUV Regel 112-201 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Ertrinken" bietet umfangreiche Informationen zu PSA gegen Ertrinken, Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung, Auswahlkriterien und eine Liste von Arbeiten, bei denen PSA gegen Ertrinken zwingend vorgeschrieben sind.
Die DGUV Information 212-004 "Rettungswesten und Schwimmhilfen" beschreibt die Wirkungsweise, den Aufbau, die Vor- und Nachteile sowie die üblichen Einsatzbereiche verschiedener Rettungswesten und von Schwimmhilfen. Eine kompakte Entscheidungshilfe zur Auswahl ist darin enthalten.
Basis für die Auswahl von PSA gegen Ertrinken ist eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsabläufe.
Die DGUV Information 212-204 "Rettungswesten und Schwimmhilfen" beschreibt enthält Hinweise zu den typischen Eigenschaften von Rettungswesten und Schwimmhilfen. Eine Entscheidungshilfe zur Auswahl wird durch ein Flussdiagramm in Abhängigkeit des Verwendungszwecks gegeben.
PSA gegen Ertrinken müssen bei allen Arbeiten mit der Gefahr eines Absturzes in eine Flüssigkeit eingesetzt werden, sofern technische und organisatorische Maßnahmen ausgeschöpft wurden.
PSA gegen Ertrinken kann entsprechend der Gefährdungsbeurteilung und nach dem STOP-Prinzip (Rangfolge der Schutzmaßnahmen: Substitution, technische Schutzmaßnahmen, organisatorische Schutzmaßnahmen, persönliche Schutzmaßnahmen), eingesetzt werden, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind.
Für den gewerblichen Einsatz sind nur automatisch aufblasende Rettungswesten nach DIN EN ISO 12402 Teil 2-3 zulässig. Für den normalen Einsatz muss eine Rettungsweste nach DIN EN ISO 12402 Teil 3 150 N eingesetzt werden.
Diese ist jedoch beim Tragen von Wetterschutzkleidung nicht ausreichend. Hier ist ein Auftrieb der Stufe 275 N notwendig. (Siehe auch FAQ "Kombination mit Wetterschutzkleidung")
Bekleidung auf Mikrofaserbasis, Wetterschutzkleidung und Folienstoffe neigen zu unkontrollierten Lufteinschlüssen, die der Wirkung der PSA gegen Ertrinken entgegenwirken. Derartige Kleidung muss in jedem Fall mit einer PSA gegen Ertrinken nach DIN EN ISO 12402 Teil 2 275 N kombiniert werden.
Kombinationen von PSA müssen an der aktuellen Kombination erprobt werden. Die einzelnen PSA dürfen sich in ihrer Funktion nicht behindern.
Spezielle PSA gegen Ertrinken wurden entwickelt:
Die EN-Normen wurden zum 01. Januar 2007 zurückgezogen und durch die DIN EN ISO 12402 Teil 2 - 5 ersetzt. Rettungswesten hergestellt nach DIN EN sind veraltet.
Produkte auf der Basis der EN-Normen können im Rahmen der Lebensdauer (10 Jahre) benutzt werden. Neue Rettungswesten werden nach DIN EN ISO 12402 Teil 2 – 5 baumustergeprüft und hergestellt.
Die Lebensdauer für PSA gegen Ertrinken beträgt max. 10 Jahre, die bei der FAQ "Wie wird die Funktionsbereitschaft von PSA gegen Ertrinken sichergestellt..." angegebenen; Kontrollen und Wartungen vorausgesetzt.
Kürzere Lebenszeiten können sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben.
PSA gegen Ertrinken (Schwimmhilfen und Rettungswesten) müssen unter Berücksichtigung der Herstellerangaben regelmäßig geprüft werden, um die Funktionsbereitschaft sicherzustellen. Dies geschieht durch:
Die Ortung eines Verunfallten kann besonders bei Nacht zu Problemen führen.
PSA gegen Ertrinken sind nach Norm mit Streifen aus retroreflektierendem Material ausgerüstet. Dies sind allerdings passive Mittel.
Aktive Mittel wie blinkende Notlichter oder Notsignalanlagen wie z. B. PNA 11 sind zu empfehlen. Notlichter können nachgerüstet werden.
Weitere Informationen zu PSA gegen Ertrinken, sind auf der Homepage der BG Verkehr zu finden.
Dies sind z.B.: