Die technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.7 "Türen und Tore" wurde im Kooperationsmodell, in enger Abstimmung mit der Unfallversicherung, entwickelt. Dabei wurden die wesentlichen Inhalte der Regel "Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore" (BGR/GUV-R 232) in die ASR A1.7 übernommen. In Bezug auf kraftbetätigte Fenster galt die BGR/GUV-R 232 zunächst weiter.
Die ASR A1.7 "Türen und Tore" wurde bereits 2009 im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gemacht (GMBl Nr. 78 vom 3. Dezember 2009, S. 1619-1627, zuletzt geändert GMBl Nr. 35 vom 23. Juni 2010, S. 751). Auch die ASR A1.6 "Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände" ist zwischenzeitlich im Gemeinsamen Ministerialblatt erschienen (GMBl Nr. 1 vom 12. Januar 2012, S. 5-10). Nach der Veröffentlichung der entsprechenden Regeln für Arbeitsstätten wurde die BGR/GUV-R 232 vereinbarungsgemäß zurückgezogen, um Doppelregelungen zu vermeiden.