Zum Masterstudiengang Master of Public Management Sozialversicherung (MPM) kann entsprechend der Regelungen der Prüfungsordnung zugelassen werden, wer
Ferner können Studierende ohne die Voraussetzungen der Ziff. 1 nach Maßgabe von § 16 Abs. 2 Hessisches Hochschulgesetz (Mitarbeitende der Sozialversicherungsträger, die Tätigkeiten im gehobenen Verwaltungsdienst oder vergleichbare Tätigkeiten wahrnehmen und diese oder eine entsprechende Tätigkeit seit mindestens vier Jahren ausüben) durch Ablegen einer Master-Eignungsprüfung zugelassen werden.
Von dieser Zielgruppe muss zur Zulassung ein Brückenkurs "Wissenschaftliches Arbeiten" und eine Master-Eignungsprüfung bestehend aus:
abgelegt werden. Da die Qualifizierung schwerpunktmäßig auf das wissenschaftliche Arbeiten ausgerichtet ist, ist der Umfang geringer als in den Bacheloräquivalenzprüfungsangeboten. Die Master-Eignungsprüfung stellt ausdrücklich keinen Ersatz zur Bacheloräquivalenzprüfung dar. Ein Bachelorgrad wird nicht vergeben.
NEU: Der Brückenkurs und die anschließende Master-Eignungsprüfung finden im zweijährigen Rhythmus statt. Der nächste Brückenkurs mit anschließender Master-Eignungsprüfung findet im ersten Halbjahr 2025 statt. Weitere Informationen finden Sie hier: