NULL Cannabis bei Arbeit und Bildung
Am 23. Februar hat der Bundestag die Legalisierung von Cannabis beschlossen. Eine hitzige Debatte hat zuvor gezeigt, wie kontrovers dieses Thema diskutiert wird. Nun muss das Gesetz noch den Bundesrat passieren – es bleibt also abzuwarten, wann es in Kraft tritt. Als gesetzliche Unfallversicherung haben wir uns mit einem Positionspapier aktiv in die Debatte eingebracht, denn ein Aspekt wurde aus meiner Sicht nicht ausreichend hinterfragt: Wie wirkt sich die Legalisierung von Cannabis auf sicheres und gesundes Arbeiten aus? Dazu gibt es nur eine Antwort: Cannabis und andere Drogen haben am Arbeitsplatz nichts zu suchen. Der Arbeitsschutz ist hier sehr klar: Beschäftigte dürfen sich nicht mit Rauschmitteln in einen Zustand versetzen, in dem sie sich selbst oder andere gefährden. Gleichzeitig dürfen Arbeitgebende Beschäftigte nicht arbeiten lassen, wenn sie ihre Arbeit nicht sicher ausführen können. Dafür braucht es für Arbeitgebende verbindliche Kriterien, um den Einfluss von Cannabis auf die Arbeitssicherheit feststellen zu können. Dieses Problem muss gelöst werden! Dass das geplante Gesetz auch Maßnahmen zu Suchtprävention und Jugendschutz vorsieht, ist zu begrüßen. Null Toleranz im Sinne des Jugendschutzes ist richtig und wichtig. Unternehmen und Bildungseinrichtungen sollten zu Sucht und Drogen informieren, Hilfen anbieten und in Betriebsvereinbarungen regeln, was erlaubt ist und was nicht. Die Unfallkassen und Berufsgenossenschaften beraten dazu.
ZITAT
Cannabis und andere Drogen haben am Arbeitsplatz nichts zu suchen.
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