Prävention 5/2024

Gemeinsam Leben retten

 Gruppe von Menschen kniet um eine Trainingspuppe zum Üben von Wiederbelebung. Eine Frau drückt mit beiden Händen auf den Oberkörper der Puppe.

Schnelle Wiederbelebungsmaßnahmen entscheiden über Leben und Tod. (Quelle: Adobe Stock/Rawpixel Ltd)

Schnelle Wiederbelebung kann Leben retten. Doch in Deutschland helfen zu wenige Menschen. Die gesetzliche Unfallversicherung möchte zu mehr Sensibilisierung beitragen. Deswegen unterstützt sie den Aktionsplan Wiederbelebung des Deutschen Rats für Wiederbelebung und des Bundesverbands Medizintechnologie.

Jedes Jahr erleiden in Deutschland mehr als 60.000 Menschen einen Herz-Kreislauf-Stillstand – außerhalb eines Krankenhauses. Schnelle Wiederbelebungsmaßnahmen entscheiden über Leben und Tod. Aktuell überleben nur etwa zehn Prozent der Betroffenen. Da Erste Hilfe im Arbeitskontext eine Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung ist, setzt sich ihr Spitzenverband für eine stärkere Thematisierung ein. „Die Sicherstellung der Ersten Hilfe am Arbeitsplatz ist eine Kernaufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung“, sagt Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der DGUV. „Berufsgenossenschaften und Unfallkassen können eine wichtige Rolle bei der weiteren Sensibilisierung spielen.“

Erste Hilfe – ein wichtiges Thema für den Arbeitsschutz

Laut Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) sind Unternehmerinnen und Unternehmer verpflichtet, ausreichend Ersthelfende zur Verfügung zu stellen und diese regelmäßig zu schulen. Der Aktionsplan regt an, grundsätzlich die Menschen in Deutschland stärker für das Thema zu sensibilisieren. „Wir halten das für richtig und sehen die Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung vor allem darin, betriebliche Ersthelfende in Wiederbelebung zu schulen. Denn dies kann Kolleginnen und Kollegen das Leben retten“, so Hussy. Ebenso begrüßt die DGUV die Forderungen des Aktionsplans, mehr Defibrillatoren – an öffentlichen Orten oder im geeigneten betrieblichen Kontext – zur Verfügung zu stellen und das Thema schon in Schulen und Ausbildung zu verankern. Die Kampagne der DGUV-Landesverbände „Erste Hilfe? Ehrensache!“ im Präventionsprogramm „Jugend will sich-er-leben“ trägt dazu bereits bei.

ZITAT

Die Sicherstellung der Ersten Hilfe am Arbeitsplatz ist eine Kernaufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung

Dr. Stefan Hussy

Ende des Zitats

Aus- und Fortbildung neu aufgestellt

Um Erste Hilfe in Unternehmen zu gewährleisten, werden jährlich über 2 Millionen betriebliche Ersthelfende geschult. Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen tragen die Kosten. Auch regeln sie die Qualität und Einheitlichkeit der Schulungen bundesweit. 2015 wurde das Konzept für die Aus- und Fortbildung neu konzipiert. Eine Evaluation zeigt: Die Neuausrichtung hat sich bewährt. So bewerten rund 15.000 Ersthelfende die Kurse überwiegend als qualitativ hochwertig und kompetenzerweiternd. Auch zeigt sich, dass betriebliche Ersthelfende die Aufgabe häufig über längere Zeit wahrnehmen und somit für Kontinuität sorgen. Wichtig ist auch: Viele wenden die Erste Hilfe auch im privaten Kontext oder öffentlichen Bereich an. Somit leistet die Unfallversicherung mit der Aus- und Fortbildung von Ersthelfenden auch einen gesellschaftlichen Beitrag. Um ihnen mehr Sicherheit zu geben, könnten verstärkt digitale Hilfsmittel wie Erste-Hilfe-Apps oder elektronische Meldesysteme eingesetzt werden. 2021 einigte sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag auf ein Maßnahmenpaket Wiederbelebung. „Der Aktionsplan konkretisiert Maßnahmen, die nötig sind, um das Thema zu stärken. Die gesetzliche Unfallversicherung sieht sich als wichtige Akteurin in dieser gemeinschaftlichen Aufgabe“, so Hussy.

Mehr Informationen zur Aus- und Fortbildung: "Evaluation der revidierten Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung" in DGUV Forum Ausgabe 3/2024

GUT ZU WISSEN

Forderungen des Aktionsplans Wiederbelebung:

1. Bildungsangebote zur Wiederbelebung für alle Altersgruppen
2. Breite Anwendung der Telefonreanimation und Ersthelfenden-Systeme
3. Mehr Defibrillatoren an öffentlich zugänglichen, stark frequentierten Plätzen bzw. Orten mit langer Verweildauer
4. Bundesweites Defibrillatoren-Register


Zum Aktionsplan

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