Prävention, Reha und Rente in Zahlen
Prävention vor Reha vor Rente – nach diesem Grundsatz arbeitet die gesetzliche Unfallversicherung. Das bedeutet: Durch umfangreiche Investitionen in Prävention, Unfälle zuverhindern und die Gesundheit der Versicherten nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit wiederherzustellen. Dafür werden alle geeigneten Mittel eingesetzt: eine gute medizinische Versorgung sowie Leistungen zur beruflichen und sozialen Teilhabe. Die Grafiken fassen das Engagement der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahr 2023 in den Bereichen Prävention, Rehabilitation und Rentenzahlen zusammen.
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen unterstützen Unternehmen und Einrichtungen mit Präventionsmaßnahmen und -leistungen. Sie beraten Betriebe umfassend in allen Belangen des Arbeitsschutzes, schulen Versicherte, erforschen Unfallursachen und prüfen technische Arbeitsmittel. Ziel ist, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden, damit Menschen sicher und gesund arbeiten und leben können.
Die gesetzliche Unfallversicherung bietet umfassende medizinische und soziale Rehabilitationsleistungen, einschließlich der beruflichen Teilhabe und der Unterstützung für ein selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft. Nach einem Arbeitsunfall oder bei drohender Berufskrankheit unterstützt die Unfallversicherung dabei, den Arbeitsplatz zu erhalten.
Die Entschädigung der Versicherten erfolgt auf Basis des Schadensersatzprinzips. Die Höhe der Rente richtet sich hauptsächlich nach dem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) und dem Jahresarbeitsverdienst (JAV). Im Rentenausschuss der Unfallversicherungsträger wird darüber entschieden, ob eine Rente gezahlt wird.
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