Prävention / Rehabilitation 8/2024

Prävention, Reha und Rente in Zahlen

Prävention vor Reha vor Rente – nach diesem Grundsatz arbeitet die gesetzliche Unfallversicherung. Das bedeutet: Durch umfangreiche Investitionen in Prävention, Unfälle zuverhindern und die Gesundheit der Versicherten nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit wiederherzustellen. Dafür werden alle geeigneten Mittel eingesetzt: eine gute medizinische Versorgung sowie Leistungen zur beruflichen und sozialen Teilhabe. Die Grafiken fassen das Engagement der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahr 2023 in den Bereichen Prävention, Rehabilitation und Rentenzahlen zusammen.

Die Grafik zum Thema Prävention zeigt, dass die Unfallversicherung Betriebe bei Arbeitsschutzmaßnahmen berät, Unfallursachen erforscht und Arbeitssicherheit prüft. Es wurden unter anderem 2,3 Millionen Personen in Erste-Hilfe-Kursen geschult, 25.504 Unfalluntersuchungen durchgeführt, 453.856 Betriebsbesichtigungen vorgenommen und 661.630 Beratungsanfragen bearbeitet. Insgesamt gab es 1.202.951 Beanstandungen.
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen unterstützen Unternehmen und Einrichtungen mit Präventionsmaßnahmen und -leistungen. Sie beraten Betriebe umfassend in allen Belangen des Arbeitsschutzes, schulen Versicherte, erforschen Unfallursachen und prüfen technische Arbeitsmittel. Ziel ist, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden, damit Menschen sicher und gesund arbeiten und leben können.

Die Grafik zeigt, dass 2023, 203.941 Rehabilitationsmaßnahmen abgeschlossen und 342.613 Maßnahmen insgesamt durchgeführt wurden.

 

 

 

Die gesetzliche Unfallversicherung bietet umfassende medizinische und soziale Rehabilitationsleistungen, einschließlich der beruflichen Teilhabe und der Unterstützung für ein selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft. Nach einem Arbeitsunfall oder bei drohender Berufskrankheit unterstützt die Unfallversicherung dabei, den Arbeitsplatz zu erhalten.

Grafik zeigt Rentenzahlungen: Wenn Reha-Maßnahmen nicht erfolgreich sind und Schäden zurückbleiben, zahlt die Unfallversicherung Renten. Es gab insgesamt 692.066 Rentenzahlungen, davon 538.320 für Unfallverletzte, 66.034 für Berufskranke, 52.070 für Hinterbliebene (Unfälle) und 35.642 für Hinterbliebene (Berufskrankheiten).

Die Entschädigung der Versicherten erfolgt auf Basis des Schadensersatzprinzips. Die Höhe der Rente richtet sich hauptsächlich nach dem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) und dem Jahresarbeitsverdienst (JAV). Im Rentenausschuss der Unfallversicherungsträger wird darüber entschieden, ob eine Rente gezahlt wird.

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