Im März 2024 trat das Digital-Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen in Kraft. Erstmals ist die gesetzliche Unfallversicherung als ein zu berücksichtigender Player im Fünften Buch Sozialgesetzbuch verankert und arbeitet nun an der Integration ihrer Prozesse ins vernetzte Gesundheitswesen.