Digitalisierung / EU/Internationales 8/2024

Künstliche Intelligenz in der Sozialversicherung

Ein menschenähnlicher Roboter steht in einem modernen medizinischen Untersuchungsraum vor einem MRT-Scanner. Der Roboter ist mit silbernen und metallischen Elementen versehen und scheint nachdenklich, indem er seine rechte Hand an sein Kinn legt. Der Raum ist hell beleuchtet, minimalistisch gestaltet und mit medizinischen Geräten ausgestattet. Die Szene deutet auf eine futuristische Umgebung hin, in der Künstliche Intelligenz und Robotik in der Medizin verwendet werden könnten.

Die Radiologie des Unfallkrankenhauses Berlin nutzt zum Beispiel KI bei der Priorisierung der Befunde (Bildquelle: phonlamaiphoto - stock.adobe.com)

Künstliche Intelligenz (KI) spielt eine zunehmendzentrale Rolle im privaten wieberuflichen Alltag. Vor diesem Hintergrund hat es sich die Europäische Union (EU) zur Aufgabe gemacht, die Möglichkeiten von KI zu nutzen, gleichzeitig aber ihre sichereund verlässliche Anwendung sicherzustellen. Das betrifft auch die Sozialversicherung, wo KI-Systeme das Potenzial haben, die Bereitstellung von Dienstleistungen zielgenauer, schneller und effizienter zu gestalten.

Am 1. August 2024 ist das KI-Gesetz der EU nach schwierigen Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament und Rat in Kraft getreten. Doch mit der Anwendung von KI gehen auch erhebliche Risiken einher, gerade im Bereich der Verwaltung wesentlicher öffentlicher Dienstleistungen.

Wie viel Vertrauen können wir in eine KI setzen, deren Entscheidungsprozesse wir nicht immer nachvollziehen können? Die Europavertretung der Deutschen Sozialversicherung hat einen Themenletter zu Chancen und Risiken von KI in der Sozialversicherung veröffentlicht.

→ „Künstliche Intelligenz als Gamechanger –Neue Perspektiven für die Sozialversicherung“: www.dsv-europa.de > Maganzin ed*

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