High fahren? Keine gute Idee!
Laut einer aktuellen Umfrage des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) kennt die Hälfte der 18- bis 24-Jährigen das absolute Konsumverbot für junge Fahrende nicht. Die neue Kampagne des DVR „High fährt nicht. High lässt fahren“ will insbesondere die Hochrisikogruppe junger Verkehrsteilnehmender über die Gefahren von Cannabis im Straßenverkehr aufklären und sie animieren, nach dem Konsum von Cannabis nicht selbst zu fahren.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes haben sich im Jahr 2023 in Deutschland mehr als 3.000 Verkehrsunfälle mit Personenschaden unter dem Einfluss von Drogen ereignet, wobei Cannabis – abgesehen von Alkohol – die am häufigsten konsumierte sowie am häufigsten im Straßenverkehr nachgewiesene Droge ist. Bei den Unfällen starben 48 Menschen und über 4.000 wurden verletzt, 959 davon schwer. Dazu sagt Manfred Wirsch, Präsident des DVR und Vorstandsvorsitzender der DGUV: „Wir gehen davon aus, dass die Anzahl der Cannabis-Konsumierenden und damit auch der Verkehrsunfälle unter Cannabis-Einfluss zunehmen werden. Der Anteil junger Menschen, die an schweren Verkehrsunfällen beteiligt sind, liegt schon heute über dem Durchschnitt und sie konsumieren auch öfter Cannabis als Ältere. Umso besorgniserregender ist ihre Wissenslücke bei den gesetzlichen Regeln und der Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit. Unsere Kampagne soll einen Beitrag zur dringend notwendigen Aufklärung leisten.“
ZITAT
Wir gehen davon aus, dass die Anzahl der Cannabis-Konsumierenden und damit auch der Verkehrsunfälle unter Cannabis-Einfluss zunehmen werden.
Mehr wissen – besser entscheiden
Laut einer repräsentativen Civey-Umfrage im Auftrag des DVR weiß die Hälfte der 18- bis 24-Jährigen nicht, dass während der Führerschein-Probezeit und unter 21 Jahren ein absolutes Konsumverbot gilt. Zudem kennt eine Mehrheit von rund 60 Prozent der Befragten die empfohlene Wartezeit von 24 Stunden zwischen Cannabis-Konsum und Verkehrsteilnahme nicht. Anlass genug, um aufzuklären. Das findet auch Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der DGUV: „Was für die Freizeit gilt, gilt natürlich auch für die Wege zur Arbeit. Bekifft fahren, sollte tabu sein.“ Die gesetzliche Unfallversicherung tritt dafür ein, den Konsum von Alkohol und Cannabis am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen gleich zu behandeln. Das bedeutet: NULL Alkohol und NULL Cannabis bei Arbeit und Bildung. Dies betrifft auch den versicherten Weg von und zur Arbeits- bzw. Bildungsstätte.
Vereinbarungen im Betrieb treffen
Am Arbeitsplatz verbietet das Gesetz den Konsum von Cannabis nicht. Das Regelwerk im Arbeitsschutz verpflichtet Beschäftigte jedoch, sich nicht mit Rauschmitteln in einen Zustand zu versetzen, in dem sie sich und andere gefährden können. Um Klarheit zu schaffen, empfehlen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen Arbeitgebenden daher, über Arbeitsanweisungen oder Betriebsvereinbarungen den Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz zu untersagen. In Fragen der betrieblichen Suchtprävention stehen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen Unternehmen und Einrichtungen mit ihren Angeboten zur Seite. Die DVR-Kampagne wird mit Unterstützung der DGUV umgesetzt. Weitere Partner sind der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen e. V. und der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr. Prominente Unterstützung gibt es von Schauspieler Wotan Wilke Möhring und Content-Creator Jonas Ems.
Mehr Informationen zur Kampagne „High fährt nicht. High lässt fahren“:
www.high-laesst-fahren.de
DGUV forum Schwerpunkt „Suchtprävention“
www.dguv.forum.de > Ausgabe 11/2024
GUT ZU WISSEN
Der Konsum von Cannabis ist für Erwachsene in Deutschland seit dem 1. April 2024 nicht mehr strafbar. Zudem wurde der THC-Grenzwert für den Straßenverkehr im Sommer heraufgesetzt. Doch unter dem Einfluss von Drogen zu fahren, stellt ein großes Risiko dar. Besser ist es, sich fahren zu lassen, so die Botschaft der DVR-Kampagne „High lässt fahren”.
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