Zur Umsetzung des gesetzlichen Präventionsauftrages Arbeits- und Wegeunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen, hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Fachbereiche eingerichtet. Sie bilden das Kompetenz-Netzwerk Prävention der DGUV. Die Federführung eines Fachbereiches obliegt in der Regel jeweils einem Unfallversicherungsträger.
Aufgaben und Stellung der neuen Fachbereiche sind im DGUV Grundsatz 300-001 "Fachbereiche und Sachgebiete der DGUV" beschrieben.
Zentrale Aufgabe der Fachbereiche ist es, eine für alle Unfallversicherungsträger verbindliche, einheitliche und gesicherte Fachmeinung zu Präventionsthemen zu bilden und die fachlichen Interessen aller Unfallversicherungsträger zu vertreten.
Die Fachbereiche mit ihren jeweiligen Sachgebieten sind direkte Ansprechpartner für die Unfallversicherungsträger, staatliche Stellen, Hersteller sowie andere interessierte Kreise in Fragen der Prävention innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches. In ihnen arbeiten Aufsichtspersonen und sonstige Präventionsfachleute der Unfallversicherungsträger, Vertretungen der DGUV und ihrer Institute, Vertretungen der Sozialpartner, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), der Länder, der Hersteller und Betreiber sowie besondere Sachverständige mit. Sie bilden so ein Netzwerk thematisch abgestimmter Kompetenzen mit ausgewiesenen Experten.
Für die Beratung und Unterstützung von Betrieben, Unternehmen, Versicherten und Betreibern von Einrichtungen und Anlagen sind wie bisher stets die zuständigen Unfallversicherungsträger erster Ansprechpartner.
Der Ausschuss Aus- und Weiterbildung (AAW) ist das zentrale Fachgremium der DGUV für alle Belange der Aus-, Fort- und Weiterbildung.
Der Ausschuss Arbeitsmedizin der Gesetzlichen Unfallversicherung behandelt schwerpunktmäßig die Ausgestaltung der betriebsärztlichen Tätigkeit in den Unternehmen
Themen, Ansprechpartner-/innen, Fachbereiche und Sachgebiete der DGUV: siehe