Bild: © chagin, fotolia.com
Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung beginnt nicht erst mit der ersten Arbeitsstelle sondern viel früher. Auch Kinder und Jugendliche sind abgesichert, wenn sie eine Betreuungseinrichtung, Schule oder Universität besuchen.
Die gesetzliche Unfallversicherung erfasst:
-
Kinder während des Besuchs von Tageseinrichtungen bzw. während der Betreuung durch geeignete Tagespflegepersonen im
Sinne von Paragraf 23 SGB VIII, mehr...
-
Schüler während des Besuchs von allgemein- oder berufsbildenden Schulen und bei Teilnahme an Betreuungsmaßnahmen
vor und nach dem Unterricht, mehr...
-
Studierende während der Aus- und Fortbildung an (Fach-) Hochschulen und Universitäten, mehr...
-
Studierende beim Praktikum bzw. in dualen Studiengängen, mehr...
Schon die Teilnahme an vorbereitenden Maßnahmen für die Aufnahme in Kindertageseinrichtungen, Schulen und Hochschulen kann versichert sein.