Versicherung für Unternehmer und Unternehmerinnen sowie für andere Selbstständige

ein Unternehmerpaar steht vor einem PC

Bild: © Kaj Kandler/kombinatrotweiss.de / DGUV

Die meisten Selbstständigen, Unternehmerinnen oder Unternehmer können sich freiwillig gegen die Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern. Durch einen schriftlichen Antrag bei dem für Sie zuständigen Unfallversicherungsträger sichern Sie sich einen Versicherungsschutz mit umfangreichen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur beruflichen und sozialen Teilhabe sowie Pflege- und Geldleistungen. Die Höhe der Geldleistungen (z.B. Verletzten- und Übergangsgeld) sowie der Renten richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme.

Einige wenige Gruppen von Unternehmerinnen und Unternehmern sind kraft Gesetzes, also ohne Antragstellung, in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Dazu gehören unter anderem Personen, die selbstständig im Gesundheitsdienst oder in der Wohlfahrtspflege tätig sind, zum Beispiel Hebammen, Physiotherapeuten und Logopäden. Auch Hausgewerbetreibende oder Selbstständige in der Landwirtschaft sind kraft Gesetzes versichert.
Darüber hinaus sehen verschiedene Unfallversicherungsträger mit ihrer Satzung eine Versicherung für bestimmte Gruppen von Unternehmerinnen und Unternehmern vor.

Fragen Sie den für Ihren Gewerbezweig zuständigen Unfallversicherungsträger, zu welcher Gruppe Sie gehören. Dort erhalten Sie auch konkrete Informationen über Leistungen und Beiträge.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Ist Ihnen unklar, welcher Unfallversicherungsträger für Sie zuständig ist, können Sie sich gerne telefonisch bei der kostenlosen Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung (0800 60 50 40 4) erkundigen. Dort gibt man Ihnen gern Auskunft und verbindet Sie ggf. direkt weiter.