Inwiefern ein Betrieb die Regeln des Arbeitsschutzes verstanden und angemessen umgesetzt hat, sich somit durch Compliance gegenüber Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit auszeichnet, zeigt sich oft erst beim Besuch der Aufsichtspersonen vor Ort. Wie kann das Aufsichtshandeln optimiert und zukunftsorientiert ausgerichtet werden, um vorhandene Ressourcen optimal einzusetzen?
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Die Besichtigungen im Rahmen von Überwachung und Beratung durch die Unfallversicherungsträger sind essenziell, um die notwendigen Entwicklungsschritte in den Mitgliedsbetrieben zu fördern. Ihre Praxisnähe erlaubt eine maßgeschneiderte Auswahl der Besichtigungsart.
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Bei der Überwachung und Beratung von Betrieben gehört die bedarfs- und risikoorientierte Auswahl zu den Grundfesten der Arbeit der Unfallversicherungsträger. Welche Rolle spielt dabei der über die Jahre gesammelte Erfahrungsschatz der Berufsgenossenschaften und wie kann der Einsatz von künstlicher Intelligenz helfen?
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Die Anforderungen an die Präventionsdienste der Unfallversicherungsträger, professionelle und maßgeschneiderte Überwachungs- und Beratungsleistungen zu erbringen, sind hoch. Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen müssen über ein breites Repertoire an Kompetenzen verfügen. Ein qualitätsgesicherter Kompetenzentwicklungsprozess bildet hierfür die Grundlage.
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Dr. Katharina Gangl forscht am Institut für Höhere Studien in Wien. Im Interview beantwortet sie Fragen zum Einfluss verschiedener Maßnahmen von Steuerbehörden auf die Bereitschaft ("Compliance"), Steuern zu zahlen. Das Interview geht der Frage nach, ob diese Forschungsergebnisse auf die Compliance für mehr Prävention in den Betrieben übertragbar sind.
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