Unfallversicherung zu FFP2-Pflicht in Bayern

15.01.2021

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FFP2-Maske mit Muster-Aufdruck (Bild: Real Vector - stock.adobe.com)

Die bayerische Staatsregierung hat beschlossen, ab dem 18. Januar das Tragen von FFP2-Masken für Passagiere im öffentlichen Nahverkehr und Kundinnen und Kunden im Einzelhandel zur Pflicht zu machen. Hierzu erklärt der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV):

"FFP2-Masken sind für den Arbeitsschutz konzipiert. Sie sind Persönliche Schutzausrüstung, mit der sich Beschäftigte vor partikelförmigen (staubförmigen) Gefahrstoffen und Krankheitserregern schützen. Um die optimale Schutzwirkung der Maske zu gewährleisten, ist eine Unterweisung erforderlich. Denn wenn eine FFP2-Maske nicht richtig dicht sitzt, dann nützt sie nicht mehr als eine Mund-Nase-Bedeckung aus Stoff. Bundesländer, die FFP2-Masken im ÖPNV vorschreiben, könnten zum Beispiel eine Video-Unterweisung an Bahnsteigen und im Fahrgastraum anbieten - ähnlich den Hinweisen, die wir im Flugzeug bekommen.

Wichtig ist aber auch: Wenn Millionen Menschen in Bussen, Bahnen und Supermärkten FFP2-Masken tragen sollen, dann darf dies nicht zu Engpässen bei der Versorgung mit Persönlicher Schutzausrüstung führen. Es muss sichergestellt sein, dass für Beschäftigte, die für ihre Arbeit den Schutz von FFP2-Masken benötigen, weiter ein ausreichender Schutz vorhanden ist. Das betrifft besonders Menschen im Gesundheitsdienst, aber nicht nur. Es gibt viele Berufsgruppen, die regelmäßig mit Gefahrstoffen oder Stäuben umgehen müssen und auf Atemschutzmasken angewiesen sind."

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