29.03.2021
Wenn Kinder in der Kita toben, Schülerinnen auf dem Schulhof bolzen oder Studierende beim Unisport aktiv sind, passiert schnell mal ein Unfall. Dann ist es gut zu wissen, dass in diesen Fällen die Schüler-Unfallversicherung greift: Die Versicherten selbst oder ihre Eltern zahlen keine Beiträge. Die Kosten für die Heilbehandlung, die Rehabilitation und für mögliche Renten zahlt die öffentliche Hand. Auch bei Ausflügen, Exkursionen, im Hort sowie auf dem Weg von oder zur Bildungseinrichtung greift dieser Schutz. "Das ist eine gewaltige soziale Errungenschaft im Vergleich zu dem Zustand von vor 50 Jahren", sagt Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Am 1. April 1971 trat das "Gesetz über die Unfallversicherung der Schüler und Studenten sowie Kinder in Kindergärten" in Kraft. Seitdem profitieren nicht nur Beschäftigte, sondern auch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene beim Besuch von Bildungseinrichtungen von den zwei Grundprinzipien der gesetzlichen Unfallversicherung: "Alles aus einer Hand" und Prävention sowie Rehabilitation „mit allen geeigneten Mitteln“. Dem vorausgegangen war ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Dieser entschied 1967, dass es einem sozialen Rechtsstaat anstehe, einem Schulkind "in geeigneter Weise Fürsorge zuteilwerden zu lassen", so die Urteilsbegründung.
Im Jahr 2019 war die Schülerunfallversicherung für 17,6 Millionen Versicherte zuständig, eine Zahl, die in den vergangenen 20 Jahren relativ konstant war. Deutlich gesunken ist hingegen die Zahl der Unfälle, die die Versicherten in den Bildungseinrichtungen oder auf dem Weg erlitten haben: Ereigneten sich im Jahr 1999 noch 86 Unfälle in Bildungseinrichtungen und 8,6 Wegeunfälle pro 1000 Versicherte, waren es 20 Jahre später nur noch 66,9 Unfälle und 6,2 Wegeunfälle pro 1000 Versicherte.
"Dass die Zahlen erfreulicherweise rückläufig sind, ist auch das Verdienst der nachhaltigen Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger", so Dr. Stefan Hussy. "Wir tun viel dafür, dass Beschäftigte, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in den Bildungseinrichtungen sicher und gesund arbeiten, lernen und sich entfalten können." Präventionsleistungen wie Vorschriften und Regelungen, Schulungen, Seminare sowie verschiedenste Unterrichts- und Arbeitshilfen unterstützen die Bildungsträger dabei, gute Bedingungen zu schaffen. "Wichtig ist uns dabei der Blick auf das gesamte System sowie die Vernetzung und die Mitarbeit von sämtlichen Beteiligten. So schaffen wir es, die Themen Sicherheit und Gesundheit im Denken und Handeln aller nachhaltig zu verankern."
Zum Jubiläum der Schülerunfallversicherung hat die DGUV eine Hintergrundseite im Mediencenter eingerichtet.
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