Am 11. Juni 2009 wurde in der Staatskanzlei Potsdam die erste "Rahmenvereinbarung über das Zusammenwirken der staatlichen Arbeitsschutzbehörden der Länder und der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA)" unterzeichnet. Mit den Rahmenvereinbarungen werden die nach UVMB in §§ 14 Abs. 3 und 20 Abs. 2 SGB VII sowie 20 a ArbSchG geregelte Zusammenarbeit zwischen UVT und Ländern konkretisiert.
Der Abschluss der ersten Rahmenvereinbarung erfolgte zwischen der DGUV als Vertreter der gewerblichen Unfallversicherungsträger, der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand und der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie dem Land Brandenburg vertreten durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie des Landes Brandenburg.
Bereits in 2008 wurde die Vereinbarung von den Organen und Gremien der DGUV sowie dem LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik) vor dem Inkrafttreten des UVMG beraten. Formal bedurfte es aber noch ein im Mai 2009 erfolgten Beschlusses der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz. Bis Ende August 2009 wurden in allen 16 Bundesländern die Rahmenvereinbarungen textgleich unterzeichnet und in Kraft gesetzt. Damit wurde erstmals ein bundesweit einheitliches Netz von Vereinbarungen wirksam, auf dessen Basis die DGUV-Landesverbände über die Gemeinsamen Landesbezogenen Stellen die Konkretisierung der GDA-Umsetzung und der GDA-Arbeitsprogramme gemeinsam mit den Länderarbeitsschutzbehörden vornehmen können.