Tätigkeitsbereich (Scope) | |
Wirtschaftszweige / Gewerbezweige: | Sämtliche Zweige der gewerblichen Wirtschaft und der öffentlichen Hand. |
Arbeitsgebiete / Themenfelder: | Maßnahmen zur arbeitsmedizinischen Prävention: - Aufklärung und Beratung der Beschäftigten über die mit Ihrer Arbeit verbundenen Gesundheitsgefahren
- Regelungen zu Erst-, Nach- und nachgehenden Untersuchungen
- Umsetzung staatlicher Vorgaben bzw. Entwicklung solcher der UV-Träger zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
- Handlungshilfen zur Umsetzung der Vorgaben in den Betrieben.
- Erläuterungen zu rechtsverbindlich geregelten Untersuchungen einschl. der Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- arbeitsmedizinische Vorsorge/Untersuchungen und Beratung der Beschäftigten bei Exposition gegenüber Gefahrstoffen, biologischen Arbeitsstoffen, physikalischen Einwirkungen sowie besonders gefährdenden Tätigkeiten
- Auswahl geeigneter medizinischer Methoden (z.B. Biomonitoring bei Gefahrstoffen) und Beurteilung der erhobenen Untersuchungsbefunde
- Bescheinigung der Untersuchungsergebnisse sowie ggf. Empfehlungen zur Überprüfung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen
- abschließende Beratung der Beschäftigten unter Berücksichtigung der Untersuchungsergebnisse
- Unterrichtung des UV-Trägers bei erforderlichen Maßnahmen nach § 3 und § 5 der Berufskrankheitenverordnung (BKV)
Maßnahmen zur betriebsärztlichen Betreuung: - inhaltliche Ausfüllung von Rechtsvorgaben des Staates und der UV-Träger (§ 3 ASiG und DGUV Vorschrift 2)
- Umsetzung von Betreuungsmodellen in der Praxis
- Beratung der Arbeitgebenden und der Beschäftigten zu allen arbeitsmedizinischen Fragen der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (SGB VII, ASiG und DGUV Vorschrift 1)
- Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz
- Prävention drohender Berufskrankheiten
- betriebsärztliche Aspekte betrieblicher Gesundheitsförderung
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Hauptaufgaben: | Erarbeitung und Weiterentwicklung von - DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen
- Leitfäden für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte
- weiteren Handlungshilfen für die Umsetzung der Vorgaben zur arbeitsmedizinischen Vorsorge in der Praxis
Empfehlungen zur Recht- und Regelsetzung der UV-Träger.
Gestaltung von Verfahren zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge (z.B. Basisuntersuchungsprogramm, Leitfäden zu speziellen Untersuchungsverfahren).
Initiierung und Begleitung von Forschungsvorhaben mit Bezug zur arbeitsmedizinischen Vorsorge.
Koordinierung / Bündelung der Interessenvertretung der Unfallversicherungsträger im Hinblick auf die Vorhaben im staatlichen Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed).
Positionierung der Unfallversicherungsträger zur Auslegung und Weiterentwicklung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und des konkretisierenden Regelwerks. |