Anreizsysteme zur Unterstützung der Präventionsarbeit in Unternehmen

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Rechtsgrundlagen für Anreizsysteme der gesetzlichen Unfallversicherung

Anreizsysteme sind eine von zehn Präventionsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Unfallkassen und Berufsgenossenschaften verwenden Anreizsysteme bereits seit Jahren erfolgreich, um die bei ihnen versicherten Betriebe zu besonderen Präventionsanstrengungen im Bereich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu motivieren. Fast alle Träger der gesetzlichen Unfallversicherung haben Anreizsysteme in ihrem Programm. Die Zahl der Unfallversicherungsträger, die Anreizsysteme verwenden, hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen.

Die wichtigsten Anreizsysteme von Unfallkassen und Berufsgenossenschaften sind:

  • Beitragszuschläge oder -nachlässe (Bonus-Malus-Systeme)
  • Prämien für Präventionsmaßnahmen
  • Anerkennungen, Auszeichnungen für besondere Präventionsaktivitäten (Urkunden, öffentlichkeitswirksame Belobigungen)
  • Gütesiegel und andere Anerkennungen u. a. für die Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems.

Beitragsausgleichsverfahren

Bei den Beitragsausgleichsverfahren handelt es sich um Zuschlags- (BG BAU) oder Nachlassverfahren (BGETEM, BGN) oder eine Kombination aus beidem (BGHM, BGHW). So werden Betriebe mit überdurchschnittlich hoher Unfallbelastung entsprechend stärker am Gesamtbeitragsaufkommen beteiligt (BG BAU) oder es werden vorbildliche Betriebe entlastet.

Prämienmodelle

Bei Prämienmodellen werden in der Regel Unternehmen, die im Arbeitsschutz mehr tun, als gesetzlich vorgeschrieben ist, vom Träger der gesetzlichen Unfallversicherung mit einer Geldprämie unterstützt. Hier einige Beispiele:

  • Die BGRCI prämiert in ihrer Sparte Rohstoffe – Baustoffe ausgewählte Investitionen in die Sicherheit der Betriebe und die Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter. Die BG BAU unterstützt mit ihrer Arbeitsschutzprämie Investitionen der Mitgliedsunternehmen in ausgewählte unfallverhütende Produkte oder gesundheitserhaltende Maßnahmen.
  • Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen zeichnet mit ihrem Prämiensystem Mitgliedsunternehmen aus, deren Engagement im Arbeits- und Gesundheitsschutz über das gesetzliche Maß hinausgeht.
  • Die VBG prämiert spezielle präventive Maßnahmen von Mitgliedsunternehmen aus ausgewählten Gefahrtarifstellen mit erhöhter Unfalllast und Unfallhäufigkeit. Siehe "Das Prämienverfahren der VBG"

Wettbewerbe und Preise

Ziel von Wettbewerben und Preisen ist vor allem das Schaffen von Bewusstsein und das Wecken von Interesse in den Unternehmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Bei diesen Wettbewerben sind es vor allem drei Typen von Motiven, die zur Teilnahme an einem solchem Wettbewerb bewegen können: Geldprämien, die öffentlichkeitswirksame Anerkennung und Auszeichnung durch die Unfallversicherung sowie die Genugtuung und Freude an der eigenverantwortlichen Entwicklung von Vorschlägen und Ideen.

Förderpreis Arbeit - Sicherheit - Gesundheit

Mit dem Förderpreis Arbeit • Sicherheit • Gesundheit zeichnet die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) Menschen aus, die mit ihrer Kreativität Ideen für eine sichere und gesunde Arbeitswelt entwickeln und dieses Engagement weitertragen. Mit 100.000 Euro ist der BG RCI-Förderpreis der höchst dotierte Arbeitsschutzpreis in Deutschland. Mehr...

BGW-Gesundheitspreis

Der BGW-Gesundheitspreis wird von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) alle zwei Jahre vergeben und wendet sich an spezielle Zielgruppen der Mitgliedsbetriebe. Ausgezeichnet werden Ideen und vorbildliche Aktivitäten für die Gesundheitsförderung der Beschäftigten. Bewerben können sich nur die Mitgliedsbetriebe insgesamt, nicht auch einzelne oder Gruppen von Beschäftigten. Mehr...

GMS-Bescheinigungsverfahren der VBG

Die VBG unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen mit dem Beratungsangebot "GMS - Gesundheit mit System" bei der Umsetzung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements. Unternehmen, die "GMS - Gesundheit mit System" erfolgreich umgesetzt haben, können sich das von der VBG – nach erfolgreicher Überprüfung – bescheinigen lassen. Weitere Informationen auf
www.vbg.de/gms unter dem Punkt "GMS-Bescheinigung".

Angebote für Bildungseinrichtungen

Auch zur Förderung von Sicherheit und Gesundheit an öffentlichen Schulen und Kindertagesstätten setzen die Unfallkassen unter anderem auf Anreizsysteme.

Der Schulentwicklungspreis Gute gesunde Schule ist eine Initiative der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen. Er wird jährlich an Schulen in Nordrhein-Westfalen vergeben, die Gesundheitsförderung und Prävention in die Entwicklung ihrer Qualität integrieren. Er zeichnet Schulen für ihre gute Arbeit aus und fördert die Verbreitung guter gesunder Schulpraxis. Mit insgesamt 500.000 Euro ist der Schulentwicklungspreis Gute gesunde Schule der höchstdotierte Schulpreis in Deutschland. Mehr...

Daneben bieten die Unfallkassen eine ganze Reihe von anderen Anreizsystemen an. Darunter sind zum Beispiel Angebote zur Förderung der Gewaltprävention an Schulen, Malwettbewerbe für Schülerinnen und Schüler, Veranstaltungen zur Förderung des Tragens von Fahrradhelmen für Kinder und Jugendliche, Ballaktionen zur Prävention ballbedingter Gesundheitsgefahren und Wettbewerbe für Schülersanitäter.

Gütesiegel

Viele UV-Träger bieten Beratung und Unterstützung bei der Einführung von Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS) und die Überprüfung von deren Wirksamkeit an. Nach erfolgreich bestandener Überprüfung erhalten die Betriebe das Gütesiegel "Sicher mit System", das zum Beispiel von BG RCI, BGHM, BGHW und der Unfallkasse Berlin verliehen wird, oder ein anderes Gütesiegel. So vergibt zum Beispiel die BG BAU das branchengerecht konzipierte AMS BAU. Die VBG vergibt das Gütesiegel "AMS – Arbeitsschutz mit System". Das Angebot der BGW trägt den Namen "qu.int.as". In der Regel erfolgt nach drei Jahren eine Neubegutachtung.