Der Koordinierungskreis Betriebssicherheit (KOBS) ist ein Ausschuss der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
Der KOBS bündelt die Interessen der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung hinsichtlich der Vertretung im Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS).
Hierzu koordiniert der KOBS die Meinungsbildung der UV-Träger in den Geltungsbereichen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) und der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV).
Der KOBS ist für die Benennung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der UV-Träger in den ABS und dessen Unterausschüsse und Projektgruppen verantwortlich und nimmt Einfluss auf die technischen Regeln, die im ABS und dessen Unterausschüssen bearbeitet werden.
Zentrale Themenfelder bei der Erarbeitung und Abstimmung technischer Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), Lärm und Vibration (TRLV) und künstlicher optischer Strahlung (TROS) sind:
Der KOBS setzt sich zusammen aus Vertretungen