Als "Long-Covid" werden Beschwerden bezeichnet, die länger als vier Wochen nach der Infektion mit dem Corona-Virus auftreten oder fortbestehen; "Post-Covid" werden jene Beschwerden genannt, die länger als zwölf Wochen nach Infektion auftreten oder fortbestehen.
Für weitere Informationen:
Zusammen mit den BG-Kliniken hat die gesetzliche Unfallversicherung bereits frühzeitig ein überregionales, strukturiertes und interdisziplinäres Angebot entwickelt, um damit den gesetzlichen Auftrag der Versorgung arbeitsunfallverletzter und berufserkrankter Personen gerecht zu werden. Diese Leistungsangebote für gesetzlich unfallversicherte COVID-19-Erkrankte mit Langzeitfolgen beinhalten sowohl Beratung und Sprechstunden, aber auch ein spezielles, diagnostisches Abklärungsverfahren. Alle Rehamaßnahmen in Berufsgenossenschaftlichen Kliniken werden individuell an die Bedürfnisse der Betroffenen angepasst und interdisziplinär durchgeführt.
Die gesetzliche Unfallversicherung hat verschiedene Forschungsprojekte initiiert, um die Datenlage zu verbessern und geeignete Reha-Maßnahmen für Versicherte zu evaluieren, die an Long- oder Post-Covid erkrankt sind.
So werden zum Beispiel Auswirkungen von Covid-19 auf die körperliche Belastbarkeit, psychische Gesundheit und Arbeitsfähigkeit erforscht.
Die Berufsgenossenschaft Gesundheit und Wohlfahrtspflege untersucht in einer Längsschnittstudie die Erkrankungsverläufe ihrer Versicherten und inwiefern deren Lebensqualität eingeschränkt ist.
Der Bericht gibt einen Überblick über die von der gesetzlichen Unfallversicherung geförderte oder durchgeführte Forschung auf dem Gebiet der Berufskrankheiten im Jahr 2022, darunter auch Projekte zu Long- / Post-Covid.