Alkohol bei der Arbeit

Mehrere alkoholische Getränke.
Bild: janvier – Stock.Adobe.com

Alkohol und Arbeitswelt

Alkohol am Arbeitsplatz ist ein wichtiges Thema, das Unternehmen und Mitarbeiter gleichermaßen betrifft. Der Konsum von Alkohol kann nicht nur die Produktivität und Arbeitsqualität beeinträchtigen, sondern auch die Sicherheit aller am Arbeitsplatz gefährden.

Daher ist es entscheidend, klare Regeln und Präventionsmaßnahmen zu haben. In Deutschland gibt es spezifische gesetzliche Vorgaben, die den Umgang mit Alkohol am Arbeitsplatz regeln und die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer schützen sollen. Unternehmen spielen eine wichtige Rolle dabei, ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen und Alkoholmissbrauch vorzubeugen.

Welche Regelungen zum Konsum von Alkohol am Arbeitsplatz gibt es?

Die Sicherheit am Arbeitsplatz steht im Mittelpunkt der DGUV-Vorschrift 1, die auch Vorgaben für den Umgang mit Alkohol, Drogen und anderen berauschenden Mitteln macht: Gemäß § 15 Abs. 2 ist es den Versicherten untersagt, sich in einen Zustand zu versetzen, in dem sie sich selbst oder andere gefährden könnten. Dazu trägt auch § 7 Abs. 2 bei, der Unternehmen verbietet, Personen zu beschäftigen, die offensichtlich nicht in der Lage sind, ihre Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen.

Unternehmen und Versicherte sind demnach gleichermaßen verpflichtet, sicherzustellen, dass Arbeitsabläufe nicht durch den Konsum von Alkohol oder anderen berauschenden Substanzen gefährdet werden. Da das Gefährdungspotenzial im Einzelfall oft schwer einzuschätzen ist, empfiehlt es sich als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin, gesonderte betriebliche Regelungen zu erlassen, die den Konsum von Alkohol gänzlich untersagen.

Auswirkungen von Alkohol am Arbeitsplatz

Im Arbeitskontext führt problematischer Alkoholkonsum häufig zu Fehlzeiten, Leistungseinbußen, riskantem Verhalten und Unfällen. Dies kann Spannungen im Team hervorrufen und negative Folgen für die Zusammenarbeit haben. Zudem gefährden von Alkoholmissbrauch und -abhängigkeit betroffene Beschäftigte sowohl sich selbst als auch Andere.

Handlungsspielraum für Unternehmen

Die DGUV Information 206-054 "Umgang mit Alkoholmissbrauch und -abhängigkeit bei der Arbeit" möchte Führungskräften beim Umgang mit der Thematik unterstützen. Sie liefert Tipps zur Prävention von Alkoholmissbrauch, zeigt aber auch, wie Führungskräfte bei Betroffenen intervenieren können, die sich und andere gefährden.

Welchen Handlungsspielraum haben Unternehmen, um die Risiken von Alkohol am Arbeitsplatz zu minimieren?

Unternehmen haben verschiedene Möglichkeiten, um die Prävention von Alkohol am Arbeitsplatz zu fördern:

  1. Klare Regeln festlegen:
    • Unternehmen sollten klare Richtlinien haben, die den Umgang mit Alkoholkonsum am Arbeitsplatz aufgreifen z.B. über eine Betriebsvereinbarung zu Suchtprävention
    • Diese Regeln müssen allen Mitarbeitern bekannt sein.
  2. Aufklärung und Schulungen:
    • Regelmäßige Schulungen über die Gefahren von Alkohol am Arbeitsplatz helfen, das Bewusstsein zu schärfen.
    • Informationen über Unterstützungsmöglichkeiten und Hilfsangebote sollten verfügbar sein.
    • Aufklärung im Betrieb über die Risiken von Alkohol z.B. durch Innerbetriebliche Kampagnen zu Suchtprävention
  3. Unterstützungsangebote:
    • Anonyme Beratungsangebote für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Probleme mit Alkohol haben.
    • Kooperationen mit Suchtberatungsstellen und Therapeuten.
    • Betriebliche Suchtberatung
  4. Kontrollen und Tests:
    • In einigen Fällen können Alkoholtests durchgeführt werden, besonders in sicherheitsrelevanten Bereichen.
    • Dies sollte aber immer im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen und dem Datenschutz stehen.
  5. Förderung eines gesunden Arbeitsumfeldes:
    • Maßnahmen zur Stressreduktion und Förderung der allgemeinen Gesundheit.
    • Angebote wie Sportprogramme oder Entspannungsübungen.
  6. Führungsverhalten:
    • Führungskräfte sollten als Vorbilder fungieren und den Alkoholkonsum nicht fördern.
    • Schulungen für Führungskräfte, um Warnzeichen für Alkoholprobleme bei Mitarbeitern zu erkennen und Betroffene auszusprechen.

Durch diese Maßnahmen können Unternehmen ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld fördern und gleichzeitig das Risiko von Alkoholproblemen am Arbeitsplatz reduzieren.

Handlungsspielraum für Beschäftigte

  • Informationen einholen – Aufklärung über Risiken
  • Einhaltung der Unfallverhütungsvorschrift
  • Achtung und Einhaltung der betrieblichen Regelungen
  • Bei Bedarf Beratungsstellen in Anspruch nehmen

Aktionswoche Alkohol 2024

Die DGUV unterstützt die Ziele der Aktionswoche Alkohol, die alle zwei Jahre von der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS) durchgeführt wird.