Bei schwerwiegenden und dauerhaften Verletzungen durch Arbeitsunfälle (z.B. bei Amputation oder Querschnittslähmung) oder schweren Erkrankungsverläufen bei bestimmten Berufskrankheiten besteht die Möglichkeit, eine Peer-Beratung in Anspruch zu nehmen.
Die Peer-Beratung ist eine Unterstützung "von Betroffenen für Betroffene". Vorodem Hintergrund ihrer eigenen Krankheitsverarbeitung sollen Peers anderen Menschen mit gleichartigen Behinderungen ein positives Vorbild sein, emotionale Unterstützung geben, und eine Beratung in Form der Hilfe zur Selbsthilfe bieten. Durch ihre persönlichen Erfahrungen und ihr authentisches Auftreten sind Peers für Betroffene mit gleichartigen Behinderungen eine gute Hilfe bei der Partizipation in allen Lebensbereichen. Diese unabhängige und vertrauliche Unterstützung und Beratung ist ein ergänzendes Angebot zum Reha-Management von der Akutbehandlung, über die medizinische Rehabilitationsphase bis hin zur beruflichen und sozialen Teilhabe. Peers können deshalb bereits während des stationären Aufenthaltes in einer Klinik zum Einsatz kommen oder aber auch erst später im Rahmen der nachgehenden Betreuung Schwerstverletzter.
In allen BG-Kliniken wird vor allem bei Amputationen und Querschnittslähmungen eine Peer-Beratung angeboten. Dabei arbeiten erfahrene Peers eng mit den medizinischen und -psychologischen Abteilungen der Klinken zusammen und beraten Betroffene auf Wunsch auch gemeinsam.
Für Schwerverletzte bestehen wegen der Unfallfolgen oftmals hohe Barrieren für eine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und am Arbeitsleben. Um diese Teilhabe auf Dauer und möglichst vollständig zu ermöglichen, werden die Betroffenen von den UV-Trägern nachgehend betreut. In persönlichen Besuchen werden u.a. Fragen zur individuellen Lebenssituation, der medizinischen Versorgung und der Ausstattung mit Hilfsmitteln geklärt. Ist ein behinderungsgerechter Umbau der Wohnung oder des Kraftfahrzeuges notwendig, können von den UV-Trägern auch dazu Leistungen erbracht werden.
Zur Erhaltung und Stärkung der Erwerbsfähigkeit bzw. des schulischen Leistungsvermögens, zur Linderung der Unfall- bzw. Erkrankungsfolgen oder Verhütung einer drohenden Verschlimmerung kann für Schwerverletzte auch ein Zuschuss zu einem Erholungsaufenthalt gegeben werden.