Die Höhe des jährlichen Beitrags, den eine Unternehmerin/ein Unternehmer an die für ihr/sein Unternehmen zuständige Berufsgenossenschaft zu zahlen hat, richtet sich nach dem Bedarf der Berufsgenossenschaft, der für das Unternehmen zutreffenden Gefahrklasse und den Arbeitsentgelten der Beschäftigten im Unternehmen.
In der Beitragsformel schlägt sich der Bedarf der Berufsgenossenschaft in Gestalt des so genannten Beitragsfußes nieder, der jährlich vom Vorstand der Berufsgenossenschaft so beschlossen wird, dass die Summe der Beiträge genau den Bedarf der Berufsgenossenschaft deckt.
Formel für den Beitrag = (Arbeitsentgelt × Gefahrklasse × Beitragsfuß) : 1 000
Der durchschnittliche Beitrag für das Jahr 2018 zu den Berufsgenossenschaften betrug 1,1 % des Arbeitsentgelts.