Unternehmen, bei denen ganze Unternehmensteile unterschiedlichen Branchen angehören, und deshalb unterschiedlichen Unfallversicherungsträgern zuzurechnen wären, sind bei dem Unfallversicherungsträger versichert, der für den wirtschaftlichen Schwerpunkt des gesamten Unternehmens zuständig ist. Der Schwerpunkt ist regelmäßig der Unternehmensteil mit den meisten versicherten Personen ("Hauptunternehmen").
Bei mehreren rechtlich selbständigen Unternehmen, die einen Konzern bilden, ist die Zuständigkeit für jedes rechtlich selbständige Unternehmen besonders zu bestimmen.