Der Vorstand der DGUV bildet einen Hauptausschuss. Mitglieder des Hauptausschusses sind die Vorsitzenden des Vorstandes, die kraft Amtes auch Vorsitzende des Hauptausschusses sind, sowie je zwei weitere Vorstandsmitglieder aus der Gruppe der Versicherten und der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Von diesen insgesamt sechs Mitgliedern kommen zwei Mitglieder aus dem Bereich der öffentlichen Hand.
Weiter bildet der Vorstand je einen Grundsatzausschuss für Prävention, Rehabilitation und Berufskrankheiten. Die Grundsatzausschüsse des Vorstandes bestehen aus je drei Vertreterinnen und/oder Vertretern der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und der Versicherten. Innerhalb jeder Gruppe kommen zwei aus dem gewerblichen Bereich und eine/einer aus dem Bereich der öffentlichen Hand. Den Grundsatzausschüssen gehören bis zu drei Vertreterinnen und/oder Vertreter der Geschäftsführerinnen- und Geschäftsführerkonferenz mit beratender Stimme an. Den Grundsatzausschüssen Prävention und Berufskrankheiten gehören darüber hinaus bis zu drei Präventionsleiterinnen und/oder Präventionsleiter mit beratender Stimme an.
Der Vorstand kann zur Durchführung seiner Aufgaben weitere Ausschüsse bilden. Diese Ausschüsse werden jedoch nur für die Dauer der laufenden Wahlperiode eingerichtet.
In der aktuellen Wahlperiode hat der Vorstand folgende Ausschüsse gebildet:
Hauptausschuss:
Der Hauptausschuss berät alle Themen des Vorstandes, soweit sie nicht von einem Grundsatzausschuss behandelt werden, und bereitet insoweit dessen Beschlüsse vor. Darüber hinaus hat der Hauptausschuss abschließende Entscheidungsbefugnis insbesondere bei Personalentscheidungen und dem Abschluss von Tarifverträgen (mit Ausnahme von Manteltarifverträgen).
Grundsatzausschuss Prävention:
Im Grundsatzausschuss Prävention des DGUV-Vorstandes werden für die gesamte gesetzliche Unfallversicherung grundlegende Themen und Projekte der Prävention vorgestellt, beraten und abgestimmt. Insbesondere bereitet der Ausschuss folgende Aufgaben des Vorstandes vor:
Grundsatzausschuss Berufskrankheiten:
Im Grundsatzausschuss Berufskrankheiten werden die politisch grundlegenden und übergreifenden Fragen der Individualprävention sowie bei der Behandlung, Rehabilitation und Entschädigung von Berufskrankheiten beraten und abgestimmt. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen können dadurch bei diesen Themen koordiniert vorgehen. Erfahrungen in der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben können über die DGUV bei Bedarf wieder an den Gesetz- und Verordnungsgeber zurückgespiegelt werden. Insbesondere bereitet der Ausschuss folgende Aufgaben des Vorstandes vor:
Grundsatzausschuss Rehabilitation:
Im Grundsatzausschuss Rehabilitation werden die politisch grundlegenden Fragen der Heilbehandlung sowie der beruflichen und sozialen Wiedereingliederung nach Arbeits- und Wegeunfällen beraten und abgestimmt. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen können dadurch bei diesen Themen koordiniert vorgehen. Erfahrungen in der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben können über die DGUV bei Bedarf wieder an den Gesetz- und Verordnungsgeber zurückgespiegelt werden. Insbesondere bereitet der Ausschuss folgende Aufgaben des Vorstandes vor:
Grundsatzausschuss Recht:
Im Grundsatzausschuss Recht werden sozialpolitisch relevante Rechtsfragen der gesetzlichen Unfallversicherung beraten und abgestimmt. Ziel ist, eine einheitliche Position zwischen den Sozialpartnern und mit allen DGUV-Mitgliedern zu erzielen. Insbesondere bereitet der Ausschuss folgende Aufgaben des Vorstandes vor: